Die nächtliche Ausgangssperre in Hof gilt weiterhin, nunmehr zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr. Grundlage dafür ist eine aktuelle Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14. Februar 2021 sowie die derzeitige elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Die bisherigen triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung bleiben gleich. Dazu zählen unter anderem die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder die Pflege von Angehörigen.Die Ausgangssperre entfällt, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet und die Stadt Hof dies amtlich bekanntgemacht hat. Stand heute, 15. Februar 2021, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Hof bei einem Wert von 207,3.