Stadt Hof verlängert Allgemeinverfügung

Die Stadt Hof verlängert die aktuell gültige Allgemeinverfügung, die unter anderem die nächtliche Ausgangssperre, den Distanzunterricht und die Untersagung von Gottesdiensten regelt, bis zum 1. Mai 2021. An den momentan bestehenden Regelungen ändert sich nichts.

Die seit dem 10. April gültige Allgemeinverfügung, die unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre ab 20.30 Uhr vorsieht und durch die Gottesdienste aller Religionsgemeinschaften in Präsenzform untersagt wurden, wird verlängert. Auch der Distanzunterricht ist Teil der Allgemeinverfügung.

Die Verlängerung der örtlichen Regelungen gilt bis einschließlich 1. Mai 2021. „Die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Hof ist inzwischen auf einen Wert von unter 300 gesunken und scheint sich etwas zu stabilisieren. Bleibt dies der Fall, bereiten wir in der nächsten Woche eine Anpassung an die neuen Vorgaben des Bundes vor und streben auch einheitliche Regelungen mit dem Landkreis Hof an“, erklärt Oberbürgermeisterin Döhla die verlängerten Maßnahmen.

Datenschutz