Da muss der Dicke Hund schon etwas nach oben rutschen, damit Platz für die „Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ wird. Nein, nicht für den kompletten Text der Bekanntmachung, sondern nur für das Wort. Na gut, damit könnte man noch leben. Aber mit dem, was verordnet wird, können viele weder leben noch überleben. Eben jene, die gemäß Verordnung nicht arbeiten dürfen oder ihre monatlichen Kosten mit einem stark reduziertem Kurzarbeitsgeld bestreiten müssen. Besserung ist derzeit kaum in Sicht. Im Hofer Land, im Landkreis Wunsiedel und im Vogtlandkreis liegen die Inzidenzwerte so weit oben, dass mit einer Rücknahme der inzidenzabhängigen Regelungen in langer Zeit nicht zu rechnen ist. Also weiterhin in Hof eine nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr 30. Spielen auf städtischen Spielplätzen für Kinder nur mit Mundschutz, Unterricht in der Schule in weiter Ferne.
Unabhängig vom Inzidenzwert dürfen manche Branchen unter Auflagen öffnen – vgl. § 12 Abs. 1 der 12. BayIfSMV (das ist die Abkürzung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Dazu gehören nicht etwa die Fachgeschäfte in den Innenstädten, aber Aldi, Lidl & Co. sowie Pfandleihhäuser(!) und diverse andere. Die Gastronomie hat einmal mehr die berühmte Arschkarte gezogen. Auch bei schönstem Mai-Wetter wird nichts mit Biergartenbesuchen – auch nicht mit 1 Meter 50 Abstand. Dabei kann man durch geeignete Anordnung von Tischen und Stühlen sogar die Außengastronomie sicher betreiben, obwohl die Personen länger beisammensitzen. Diese Meinung vertritt der Strömungsexperte der Universität der Bundeswehr München, Prof. Christian Kähler. Er sagt: „Die Außenbereiche dürfen nicht als Gefahrenzone aufgebauscht werden. Diese bieten einen weitgehend sicheren Lebensraum der auch genutzt werden sollte.“ Er darf aber, laut Verordnung, nicht genutzt werden. Sonst droht von Amts wegen eine erhebliche Strafe. Das versteht kein Mensch. Und erst recht nicht der dicke Hund.