In der Stadt Hof hat der 7-Tage-Inzidenzwert den Wert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten in der Stadt Hof ab Montag, 17. Mai 2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 150 geknüpft sind.
Ab Montag ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Voraussetzungen dafür sind:
1. Die Kunden weisen ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach oder
2. Die Kunden weisen eine seit 15 Tagen vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach oder
3. Die Kunden weisen nach, dass sie als genesene Person gelten (vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren
erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt)
Die Erleichterungen gelten solange, bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof erfolgt. Steigt der 7-Tage-Inzidenzwert vier Tage lang über 150, müssen die heute angekündigten Erleichterungen zurückgenommen werden.