Stadt Hof nimmt Maßnahmen zurück

In einer neuen Allgemeinverfügung, die ab 15. Mai 2021 gilt, nimmt die Stadt Hof mehrere Maßnahmen zurück. Dazu zählen Besuchsbeschränkungen für Krankenhäuser und Pflegeheime, Einschränkungen für Gottesdienste und Versammlungen nach Artikel acht Grundgesetz sowie die Maskenpflicht in der Innenstadt und am Untreusee. Für Schulen gelten künftig die bayerischen Regelungen.

Am 14. Mai 2021 hat die Stadt Hof eine neue Allgemeinverfügung erlassen. „Da sich der 7-Tage-Inzidenzwert in der Stadt Hof inzwischen stabilisiert hat, können wir manche Maßnahmen zurücknehmen“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Für Hoferinnen und Hofer fallen somit ab Samstag, 15. Mai 2021 mehrere Regelungen der letzten Wochen und Monate weg.

Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entfällt die Beschränkung der Besuchsdauer auf 90 Minuten und auf nur einen Besucher pro Tag. Damit sind gerade für die Bewohner der Altenheime wieder mehr soziale Kontakte möglich. Die Besuchs- und Schutzregelungen für die Patienten und Bewohner sowie das Personal hinsichtlich Testungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. Das Hausrecht der jeweiligen Einrichtungen bleibt unberührt.

An den Schulen gelten künftig die bayerischen Regelungen unmittelbar, bei einer Inzidenz unter 165 ist insbesondere für die Grundschulen wieder Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht erlaubt. Ab Montag, den 17. Mai 2021, gilt für die komplette Grundschulstufe sowie die Jahrgangsstufen fünf und sechs der Förderschulen Wechselunterricht beziehungsweise Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Die Einschränkungen für die Gottesdienste und religiösen Zusammenkünfte werden zurückgenommen. Hier gelten hinsichtlich Abstand, Maske und Hygienemaßnahmen die bayerischen Regelungen.

Die Maskenpflicht im Innenstadtbereich und im Bereich der Intensivzone des Untreusees wird mit Ablauf des 14. Mai 2021 aufgehoben.

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Versammlungen nach Artikel acht Grundgesetz sind nicht mehr generell zeitlich begrenzt, auch dürfen nun wieder mehr Personen teilnehmen. Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten weiterhin. Bei der Anmeldung einer Demonstration werden die Veranstalter individuell über ihre Pflichten aufgeklärt.

„Wir sind froh, dass wir diese Regelungen aufheben können“, erklärt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen, müsse man damit rechnen, manche Maßnahmen wieder einführen zu müssen, so Döhla weiter. Das dürfe man nicht vergessen. „Es ist wichtig, sich weiterhin an die bestehenden Regeln zu halten. Die jetzige Lage ist viel besser, aber Corona ist noch nicht überwunden“, erinnert Döhla.