Die aktuell gültigen Corona-Maßnahmen werden ab Mittwoch, 26. Mai gelockert. Der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Hof liegt seit dem 20. Mai unter 100 (Stand heute 58,8) und macht somit Erleichterungen möglich.
Die Stadt Hof hat heute eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht die mehrere Erleichterungen für die Hoferinnen und Hofer enthält. Möglich macht dies die gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die mittlerweile seit dem 20. Mai unter einem Wert von 100 liegt. Grundlage dafür sind die Regelungen aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
„Für die Stadt Hof ist das erfreulich und erleichternd“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Der Inzidenzwert sei immer ein Gemeinschaftswerk. „Ich möchte mich bei allen bedanken, die mitgezogen haben und in letzter Zeit auf so vieles verzichtet haben“.
Ab Mittwoch, 26. Mai gelten in Hof folgende Lockerungen und Öffnungsschritte:
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Private Treffen sind zusätzlich zu den Angehörigen des eigenen Hausstands mit einem weiteren Hausstand erlaubt. Dabei dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte sowie von Corona genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Kindertageseinrichtungen dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Kinderbetreuung erfolgt in festgelegten Gruppen.
An den Schulen aller Schularten und Jahrgangsstufen darf Präsenzunterricht stattfinden. Kann der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden, gilt Wechselunterricht.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht im Einzelunterricht sind in Präsenzform unter der Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen zulässig.
Neben den inzidenzunabhängig geöffneten Einzelhandelsgeschäften können alle weiteren Ladengeschäfte unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet bleiben (Click & Meet). Die Erhebung der Kontaktdaten bleibt. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Körpernahe Dienstleistungen können mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung allgemein in Anspruch genommen werden (beispielsweise Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios, Tattoostudios etc.). Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Kontaktfreier Sport ist unter der Beachtung von Kontaktbeschränkungen möglich. Sport für Kinder unter 14 Jahren im Freien ist mit bis zu 20 Kindern erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für die kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt.
Bitte beachten:
Bayernweit erfolgen einige Öffnungsschritte NICHT automatisch nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzerten, Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel). Des Weiteren können die Öffnung von Freibädern, die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen und das Angebot von Übernachtungen von gewerblichen und entgeltlichen Unterkünften insbesondere von Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen zugelassen werden.
Diese Öffnungen sind erst möglich, sobald eine Allgemeinverfügung vor Ort erlassen wird und das Bayerische Gesundheitsministerium das Einvernehmen dazu erteilt hat. Voraussetzung dazu ist eine weitere stabile Entwicklungsprognose.
Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, könnte dies entsprechend der bayernweiten Vorgaben frühestens ab Donnerstag, 27.05.2021, der Fall sein. Darüber wird per Allgemeinverfügung informiert.