Weitere Maßnahmen werden gelockert

Ab dem 27. Mai 2021 lockert die Stadt Hof mehrere Corona-Maßnahmen. Grundlage dafür ist der seit dem 20. Mai unter 100 liegende 7-Tage-Inzidenzwert. Unter anderem die Außengastronomie, das Freibad und das Theater dürfen wieder öffnen.

Die Stadt Hof hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, welche Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab dem 27. Mai 2021 erlaubt. So dürfen beispielsweise die Außengastronomie, das Theater und die Freiheitshalle sowie das Freibad und Fitnessstudios wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich sind wieder erlaubt.

Im Detail werden folgende Lockerungen ermöglicht:

1.1. Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POCAntigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

1.2. Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1; ferner die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1.

1.3. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen, ferner

1.3.1 unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen.

1.3.2 auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen

1.3.3 die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen

1.4 Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen

Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen.

1.5 Der Betrieb von touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises nach Nr. 1.1 für Kunden.

1.6 Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

1.7 Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1 und nach vorheriger Terminbuchung.

Detaillierte Regelungen zu allen Bereichen finden Sie auch hier:

Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen (BayMBl. 2021 Nr. 353, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/353/baymbl-2021-353.pdf)

Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)

Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 359, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/359/baymbl-2021-359.pdf)

Rahmenkonzept Beherbergung (BayMBl. 2021 Nr. 356, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/356/baymbl-2021-356.pdf)

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister (BayMBl. 2021 Nr. 357, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/357/baymbl-2021-357.pdf)

Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (BayMBl. 2021 Nr. 354, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/354/baymbl-2021-354.pdf)

Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (BayMBl 2021, Nr. 355, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/355/baymbl-2021-355.pdf)