Hofer Sommergaudi: Der Countdown läuft

Bald geht sie los: die Hofer Sommergaudi 2021. Worauf können sich die Besucher einstellen, was muss man wissen und was wird überhaupt angeboten?

Öffnungszeiten und Ablauf

Die Hofer Sommergaudi beginnt am 30. Juli um 13.00 Uhr und dauert bis zum 15. August 2021. Am Freitag, den 30. Juli 2021 öffnet die Hofer Sommergaudi ihre Tore und um 16.30 Uhr wird Oberbürgermeisterin Eva Döhla das Volksfestplatz-Vergnügen offiziell eröffnen.

Die Öffnungszeiten sind täglich von 13.00 Uhr bis 23.00 Uhr, Ruhetag ist immer montags und dienstags.

Der gesamte Betrieb findet auf dem Volksfestplatz statt, so dass die Nailaer Straße befahrbar bleibt. Durch die Verlegung der Teststelle zum Bahnhof Neuhof sollen sich Sommergaudi und Testbetrieb möglichst wenig gegenseitig beeinträchtigen.

Zugang zum Vergnügungspark

Wer zur Sommergaudi möchte, erreicht den Freizeitpark über den Hauptzugang in der Kulmbacher Straße. Der Ausgang wird separat ebenfalls über die Einfahrt geführt.

Ein Negativtest und ein Impfnachweis ist nicht notwendig, solange die Inzidenzzahlen in Hof unter dem Wert von 50 bleiben. Allerdings ist es – wie auch in der Gastronomie – nötig, dass sich die Besucher registrieren. Dies kann entweder über die Luca-App oder schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Anzahl der Besucher gibt es eine Höchstzahl an Gästen, die gleichzeitig anwesend sein dürfen. „Deshalb bitten wir um Verständnis, wenn es am Eingang zu Wartezeiten kommen kann“, sagt Marktmeister Uwe Voigt.

Aber worauf dürfen sich die Gäste freuen, was wird angeboten? Wir stellen die Attraktionen vor, die einen Besuch der Sommergaudi zu einem lohnenden Freizeiterlebnis für alle machen.

Rasante Fahrgeschäfte

Ein Erlebnis bietet der „Avenger“, eine Überschlag-Schaukel, bei der man bis zu 26 Meter Flughöhe erreicht und oben durch die drehbaren Gondeln kopfüber steht. Wer ein wenig Nervenkitzel braucht, kommt voll auf seine Kosten. Die Besucher, die lieber auf dem Boden bleiben, sind im Bayern-Breaker richtig, einem Break Dance, der zum ersten Mal in Hof aufgebaut wird.

Familiengeschäfte

Wer mit seiner ganzen Familie die Sommergaudi besucht, kann sich über ein großes Angebot freuen.

Das Fahrgeschäft „Disco-Express“, ein Geschäft vom Typ Musikexpress, ist in Hof schon fast als Klassiker zu bezeichnen und erfreut sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit.

Ebenfalls ein Evergreen ist das Kettenkarussell „Volare“, in dem eine aufregende Fahrt für jeden garantiert ist.

Natürlich darf auch bei der Sommergaudi ein Autoscooter nicht fehlen. Etwas wilder ist das Fahrgeschäft „Street Style“, das eine gute Abwechslung darstellt, wenn man ein anderes Fahrgefühl sucht.

Im „Glaswerk“, ein Glasirrgarten, ist der Orientierungssinn gefragt. Hier kann die ganze Familie einen Weg durch das Labyrinth suchen.

Abgerundet wird das Angebot durch das Multimedia-Erlebnis „6Dimension – The Show“.

Hier fühlt man sich bei einer Filmvorführung durch die verschiedensten Effekte und Bewegungen als sei man mitten im Geschehen.

Attraktionen für Kinder

Es gibt ein Kinderkarussell, eine Kindereisenbahn und noch etwas spektakulärer ist die Fahrt im Kinderkettenflieger, für den man schon etwas mehr Mut braucht.

Spielgeschäfte

Neben einem traditionellen Schießgeschäft wird es heuer auch ein Gaudi-Schießen geben, bei dem man zwar nichts gewinnen kann, sich aber bei einem Treffer über lustige Aktionen und Animationen der verschiedenen Figuren freuen kann. Eine Verlosung darf selbstverständlich nicht fehlen. Der Spaßfaktor bei der Spielfabrik kommt nicht zu kurz, hier schießt man Minions mit großen Schleudern auf Zielscheiben. Geschicklichkeit ist beim Dosenwerfen gefragt. Eher für die Kinder sind das beliebte Entenangeln und das Pfeilwerfen auf Ballons gedacht, bei dem sie ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen können.

Kulinarische Spezialitäten

Natürlich dürfen dabei die hervorragenden Hofer Bratwürste nicht fehlen, aber auch andere Spezialitäten werden angeboten.

So wird es die bekannten Fischspezialitäten ebenso geben wie das beliebte Langos. Aber auch Burger werden angeboten. Belegte und überbackene Brezeln, Baguettes und Crepes runden das Angebot ab.

Zum Ausruhen wird ein kleiner Sitzplatzbereich mit ca. 150 Gastplätzen aufgebaut.

Selbstverständlich werden die zum Zeitpunkt der Hofer Sommergaudi gültigen Hygienevorschriften eingehalten. Über genauere Details wird die Stadt Hof kurz vor dem Start nochmals informieren, wenn die Stadt auf mögliche Änderungen der Hygienevorschriften reagieren muss.

Direkter Draht zur Hofer Stadtverwaltung

Der „Bürgermelder“ geht am 1. Juli 2021 online

Ein Schlagloch entdeckt, die Straßenbeleuchtung defekt? Ab 1. Juli 2021 können Hoferinnen und Hofer ihr Anliegen schnell und einfach per Smartphone und Internet melden, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Mit dem „Bürgermelder Hof“ bringt die Stadt Hof jetzt den nächsten digitalen Baustein ihrer Digitalisierungsstrategie an den Start.

Bereits in der vergangenen Woche ging die Webseite relaunch.hof.de an den Start, auf der Bürgerinnen und Bürgern mitentscheiden können, wie die künftige Web-Seite gestaltet sein soll. Jetzt kommt mit dem „Bürgermelder Hof“ eine weitere Möglichkeit der digitalen Bürgerbeteiligung dazu.

„Bürgerbeteiligung wird jetzt schrittweise zu einem Hofer Markenzeichen“, sagte Oberbürgermeisterin Eva Döhla bei der Vorstellung des „Bürgermelders Hof“. „Davon hat die ganze Stadt etwas.“ Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste entdeckte Schäden und Defekte im Stadtgebiet melden, aber auch ihre Anregungen und Ideen an die Stadtverwaltung weitergeben. Die Anliegen lassen sich schnell und einfach per Smartphone und Internet melden, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Dazu genügt eine Positionsangabe und die Einordnung in eine von zehn Kategorien. 

Effiziente Bearbeitung

Ob Schlagloch, wilder Müll oder defekte Straßenlaternen: Mit dem Bürgermelder lassen sich Schäden direkt vor Ort mit dem Smartphone oder über das Webportal buergermelder.hof.de erfassen und mit einem aussagekräftigen Foto und exakter Standortposition an die Stadtverwaltung übermitteln. „So erhalten wir die Bürgerhinweise strukturiert und bereits mit den wichtigsten Informationen versehen, um sie in einem internen Ticketmanagementsystem effizient zu bearbeiten”, erläutert Benjamin Kupijai, Projektleiter für Digitalisierung und E-Government bei der Stadt Hof.

„Dank der klar definierten Zuordnung von bestimmten Meldekategorien zu zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Stadtverwaltung gelangen die Hinweise quasi auf Knopfdruck an die richtige Stelle. Eine Bearbeitung der Anliegen kann dadurch unmittelbar und ohne Zeitverlust beginnen.”

„Zentrales Element unseres responsiven Systems ist die Anliegenkarte, auf der alle öffentlichen Anliegen nach einer ersten Prüfung der Meldung sichtbar sind.“ Eine Vorschau dort enthält eine erste Kurzbeschreibung des Anliegens, die gesamte Meldung inklusive Bearbeitungshistorie kann über einen Link aufgerufen werden. „Der Bearbeitungsstand ist dabei für Bürgerinnen und Bürger stets nachvollziehbar farblich mit einem Ampelsystem gekennzeichnet“, erklärt Benjamin Kupijai.

Jede Statusveränderung ist öffentlich sichtbar und kann mit individuellen Kommentaren ergänzt werden. „Die Stadt kann den Bürgerinnen und Bürgern damit transparent und öffentlich eine qualitative Rückmeldung zu ihrem jeweiligen Anliegen geben.“ Nach Abschluss der Bearbeitung bleibt das Anliegen noch eine Zeit lang auf der Seite sichtbar, bevor es archiviert wird. (Kann ein User jederzeit im Archiv stöbern?)

In vier Schritten zur Meldung

Der Ablauf einer Meldung erfolgt intuitiv, in vier Schritten und erklärt sich selbst: die Position bestimmen, ein Foto hochladen, Beschreibung eingeben, Meldung absenden.

Wer zum Beispiel ein Schlagloch entdeckt hat, gibt zuerst dessen Position an, fotografiert das Schlagloch und lädt das Foto hoch. Danach wählt man eine der zehn Kategorien aus, zum Beispiel  „Ampeln & Verkehrsschilder”, „Gully/Schachtdeckel/Schlaglöcher” oder  „Verunreinigung & illegale Müllablagerung”. Zuletzt wird das Anliegen näher beschrieben und die Meldung abgeschickt.

Derjenige, der ein Anliegen meldet, bleibt auf der öffentlich sichtbaren Seite anonym. Um im Verlauf des Prozesses jedoch informiert zu bleiben und Rückmeldung über den aktuellen Bearbeitungsstand eines Anliegens zu erhalten, wird vom Meldenden der Name und die E-Mailadresse erhoben, beides wird aber nicht veröffentlicht.

Darüber hinaus können weitere Interessierte die Benachrichtigungen zu einem bestimmten Anliegen abonnieren und erhalten ebenfalls alle E-Mails zum Statuswechsel der Meldung und zu neuen Kommentaren.

„Die Stadt Hof folgt damit auch dem Datenschutz-Grundsatz der Datensparsamkeit”, sagt Benjamin Kupijai. Das bedeutet: „Wir erheben nur soviele personenbezogene Daten wie nötig sind, um einen Meldenden zu informieren.”

„Mit dem Bürgermelder Hof schaffen wir eine echte Win-Win Situation”, erläutert Eva Döhla. „Wir bearbeiten Bürgeranliegen effizient und transparent und dokumentieren diese zentral. Dies spart Zeit.“ Außerdem werden durch die öffentliche Sichtbarkeit der Meldungen Redundanzen vermieden. Und durch die Möglichkeit, Fotos zur Meldung hinzuzufügen, kann eine erste Einschätzung der Sachlage vom Schreibtisch aus erfolgen. Eine „Erkundungsfahrt“ ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. So können wir Arbeits- und Fahrtkosten einsparen“, freut sich die Oberbürgermeisterin.

Darüber hinaus ist der Hofer Bürgermelder Teil des bundesweiten Netzwerks Mängelmelder der wer|denkt|was GmbH.

Der Bürgermelder steht zunächst neben der Homepage der Stadt Hof unter buergermelder.hof.de, wird aber im Zuge des Relaunches von www.hof.de in die neue Seite integriert werden.

Hof ruft zu aktiver Bürgerbeteiligung auf

Im Rahmen der Neugestaltung des Internetauftritts von hof.de startet die Stadt Hof morgen, Freitag, 18. Juni 2021, gelebte Bürgerbeteiligung. Schon jetzt ist unter dem Motto „Aktiv mitgestalten. Für unsere Stadt.“ die den Relaunch begleitende Seite relaunch.hof.de online. Sie informiert kontinuierlich über den Fortschritt des Relaunches und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit mitzuentscheiden, wie die künftige Web-Seite gestaltet sein soll. Der Zeitpunkt für den Startschuss ist gut gewählt: Morgen findet bundesweit der 2. Digitaltag statt, der Menschen rund um digitale Themen zusammenbringen möchte.

„Die Zukunft ist digital und Hof ist bereit für die Zukunft“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Anlässlich des diesjährigen bundesweiten Digitaltages fällt in Hof deshalb der Startschuss zur Bürgerbeteiligung beim Relaunch des städtischen Internetauftritts. www.hof.de soll benutzerfreundlicher und insgesamt übersichtlicher werden und ein gestrafftes Menü erhalten. Gleichzeitig wird die technische Basis für den weiteren Ausbau der Onlineservices gelegt.

Das Besondere am Relaunch: „Wir laden die Hoferinnen und Hofer herzlich ein, sich an der Gestaltung des Außenbildes der Stadt zu beteiligen,“ sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. An die Bürgerinnen und Bürger wendet sie sich offen und direkt: „Ihre Meinung, Ihre Anregungen sind gefragt. Jetzt ist unsere Zeit die Zukunft zu gestalten. Und jetzt bestimmen wir gemeinsam, wie diese Zukunft aussehen wird.“

Deshalb hat die Stadt Hof im Rahmen der Neuausrichtung ihres Internetauftritts die begleitende Seite relaunch.hof.de freigeschaltet. Sie dient zur Information über den Fortschritt des Projekts und bietet den Nutzerinnen und Nutzern von www.hof.de ab sofort die Möglichkeit, sich in den Entwicklungsprozess aktiv einzubringen und Anregungen beizusteuern.

Die Bürgerbeteiligung startet am Anfang mit der Abfrage einiger Basisinformationen, der Möglichkeit per Formular seine Ideen mitzuteilen und per Upload seine schönsten Bildschätze in das Projekt einzubringen. Mit dem weiteren Projektfortschritt wird es hier immer wieder neue Informationen geben und Möglichkeiten sich einzubringen. „Also, liebe Hoferinnen und Hofer, schauen Sie regelmäßig vorbei“, sagt Benjamin Kupijai.

Digitales Erlebnis, schneller Informationen finden

„Wir wollen ein neues digitales Erlebnis für alle Bürgerinnen und Bürger, Interessierte und Touristen schaffen. Strukturierter und schneller die Information finden, die man sucht, das ist unser Ziel“, erläutern Oberbürgermeisterin Eva Döhla und Benjamin Kupijai, der bei der Stadt Hof für Digitalisierung und E-Government zuständig ist.

Das letzte größere Update der Stadt-Seite stammt aus dem Jahr 2015. In dieser Zeit hat sich viel bei den Endgeräten, der Web-Technik und natürlich auch den Gestaltungstrends getan. „Natürlich wollen wir als moderne Stadt diesen Trends gerecht werden und uns entsprechend aufstellen“, sagt Benjamin Kupijai.

Großes Augenmerk liegt dabei auf aktuellster Technik, einer schnellen Ladezeit, einer perfekten Darstellung auf allen Endgeräten und einer durchdachten Suchmaschinen-Optimierung. Auch die über die Jahre gewachsene und mittlerweile teilweise undurchsichtige Struktur wird komplett überarbeitet und deutlich benutzerfreundlicher werden. Ein weiteres Plus: „Wir bauen die Online-Services des Rathauses aus. Das bedeutet Erleichterungen im Alltag einer jeden Hoferin und eines jeden Hofers“, erläutert Benjamin Kupijai.

Gleichzeitig soll der neue Internetauftritt die Stadt Hof auch all jenen Menschen näher bringen, die sie vielleicht noch nicht so gut kennen. „Wir möchten ihnen die schönen Seiten, von denen es mehr als genug gibt, zeigen. Der fränkische Leitsatz „bassd scho“ wird Hof nicht gerecht. Hof ist schön, Hof ist lebenswert und das für Jedermann“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla.

Elementarer Baustein

Die Seite relaunch.hof.de ist elementarer Baustein in diesem Entwicklungsprozess. Hier wird transparent informiert. Es werden Aspekte zur Diskussion gestellt und natürlich Meinungen eingeholt. Ziel ist es, am Ende eine Internetseite zu präsentieren, die nicht nur die Sichtweise der Verwaltung wiederspiegelt, sondern auch die Sichtweisen der Hoferinnen und Hofer. Für alle Besucherinnen und Besucher soll eine Plattform, eine Art digitaler Marktplatz entstehen, der aus Sicht der Hofer Bürgerinnen und Bürger gebaut und konstruiert wurde.

Oberbürgermeisterin Eva Döhla freut sich, dass man sich für die Realisation dieses großen Projektes die Hofer Digital-Agentur bitzinger sichern konnte. „Die „bitzingers“ mit 19 Jahren Erfahrung im Geschäft wissen genau, wie man Internet macht“, sagt Eva Döhla. Jetzt geht es an die Umsetzung.

Über die Beauftragung ist Michael Bitzinger, Inhaber der Agentur bitzinger, glücklich: „Mein Team und ich freuen uns extrem darauf, dieses Projekt zu realisieren. Für unsere Heimatstadt das digitale Erscheinungsbild für die nächsten Jahre zu definieren und mitzugestalten, das ist eine riesige Geschichte“, sagt der Agentur-Inhaber. „Ganz wichtig ist es uns, die Bürgerinnen und Bürger und potentiellen Besucherinnen und Besucher der Website im ganzen Prozess transparent mitzunehmen und am Ende ein Leuchtturmprojekt für die Region, für uns als Agentur und für jede Hoferin und jeden Hofer zu gestalten.“

Benjamin Kupijai ergänzt: „Dieses Ziel erreichen wir – die Stadtverwaltung, die Bürgerinnen und Bürger und die Digital-Agentur bitzinger – nur gemeinsam – gehen wir es also an.“

Oberbürgermeisterin Eva Döhla gibt den Startschuss: „Senden Sie über relaunch.hof.de Ihre Anregungen, sagen Sie, wie Sie Hof sehen, schicken Sie Ihre schönsten Bilder der Stadt. Und verfolgen Sie die weitere Entwicklung unseres wichtigen Projekts.“

Belebung der Hofer Innenstadt

Förderoffensive für die Innenstadt

„Willkommen in Hof! Einkaufen & Genießen mit Herz für die Heimat.“ So lautet der Slogan, unter dem die Stadt Hof sechs Wochen lang – von kommendem Freitag, 18. Juni, bis 31. Juli 2021 – einen attraktiven bunten Strauß an Maßnahmen aufbietet, um etwa Hofer Innenstadthandel und die Gastronomie nach dem Lockdown zu unterstützen.

„Genießen Sie bei einem Bummel das Flair und den Charme der Innenstadt, gönnen Sie sich etwas Schönes und unterstützen Sie damit unsere Innenstadthändler und die Gastronomie“, ruft Oberbürgermeisterin Eva Döhla den Hoferinnen und Hofern und den Besucherinnen und Besuchern zu. Die Oberbürgermeisterin betont: „Eine lebendige Innenstadt bedeutet Lebensfreude. Begegnen Sie Freunden und Bekannten, entdecken Sie die Innenstadt wieder, bleiben Sie ihr treu.“

„Der Lockdown war für viele ein Zumutung“, sagt Eva Döhla. Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleister, die Kreativ- und Kulturwirtschaft und Schausteller mussten um ihre Existenz kämpfen und haben schmerzhafte Verluste hinnehmen müssen. „Umso wichtiger ist es, jetzt unseren Betrieben entgegenzukommen. Jetzt gilt es zusammenzuhalten.“

Unter der Federführung der städtischen Wirtschaftsförderung wurde deshalb gemeinsam mit dem Stadtmarketing, der Werbegemeinschaft und zahlreichen Einzelhändlern ein Unterstützungsprogramm erarbeitet. „Uns war es wichtig, dass sich die Händler einbringen“, erläutert Eva Döhla, „und dass der Einzelhandelsstandort Innenstadt auflebt.“ Das Unterstützungsprogramm für die Innenstadt hatte der Haupt- und Finanzausschuss des Hofer Stadtrats in seiner Sitzung Anfang Mai einstimmig beschlossen. Insgesamt rund 33.000 Euro nimmt die Stadt Hof in die Hand, um die Innenstadt zu stärken.

Sollte der Hofer Inzidenzwert in diesem Zeitraum den Schwellenwert von 50 bzw. 100 überschreiten, wird die Stadt Hof über mögliche Testpflichten informieren.

Die Förderoffensive für die Innenstadt umfasst im Aktionszeitraum vom 18. Juni bis 31. Juli 2021 vielfältige Maßnahmen. Einige wurden bereits umgesetzt:

Erweiterung der Außengastronomie

Gastronomen können die Fläche ihrer Außenbereiche auf öffentlichem Grund bei gleicher Gebühr erweitern, wie es bereits 2020 möglich war, um auch bei den notwendigen Abständen und Fluchtwegen etwa die gleiche Zahl an Gästen bewirten zu können wie vor der Pandemie.

Innenstadtattraktionen für Familien und Kinder

Für Familien und Kinder heißt es ab morgen (15. Juni 2021): Die Schausteller sind wieder in der Stadt. Gekommen sind sie mit einer ganzen Reihe von Attraktionen, die für Spiel, Spaß und gute Laune sorgen.

Auf dem Strauß-Areal:

Auf dem Strauß-Areal gibt es einen Autoscooter, eine Spickerbude und den Mandelpalast mit Süßwaren. Diese Geschäfte haben geöffnet Donnerstag bis Sonntag von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Alle der nachfolgend genannten Schaustellerbetriebe haben ab morgen täglich von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet, Ruhetage gibt es nicht.

In der Altstadt:

In der Altstadt dreht sich in der Nähe der Marienkirche ein Kinderkarussell. Direkt daneben ist außerdem ein echter Spielklassiker geplant: Das ”Entenangeln” wird in voraussichtlich zwei Wochen dazukommen.

Am Kugelbrunnen:

Am Kugelbrunnen lädt das Fahrgeschäft Freestyle ein, sich schwungvoll hin- und herschaukeln zu lassen

Oberes Tor:

Am Oberen Tor dürfen sich die Kleinen auf einen Kinderkettenflieger freuen.

Dr.Wirth-Platz:

Auf dem Dr. Wirth-Platz gibt es ein weiteres Kinderkarussell sowie einen Crèpes-Stand.

Erlebnisfahrt mit dem Bus-Shuttle

Seit der vergangenen Woche laden zwei Busshuttles zum Mitfahrten ein. Dieses Angebot sollte sich niemand entgehen lassen, lässt sich doch Mobilität der Zukunft kostenfrei ausprobieren. Die Fahrstrecke führt vom Hautbahnhof über mehrere Haltestellen in die Altstadt zum Kugelbrunnen und wieder zurück, Ein- und aussteigen kann man an jeder Haltestelle. Wer eine komplette Runde mitfahren möchte, sollte rund 40 Minuten einrechnen.

Beim Mitfahren sind einige Regeln zu beachten. Im Busshuttle besteht Maskenpflicht und im Shuttle stehen Desinfektionsmittel bereit. An jeder Haltestelle wird das Shuttle kurz durchgelüftet. Während der Fahrt müssen die Fahrgäste sitzen und angeschnallt sein. Es können vier Passagiere mitfahren, wenn der Inzidenzwert in der Stadt Hof unter 100 liegt.

Hier geht’s zum Fahrplan und den Haltestellen: https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/betriebsstart-fuer-autonom-fahrende-shuttles-in-hof.html           

Ab dem 18. Juni 2021:

Kostenfreies Parken

An den Einfallstraßen weisen ab Freitag, 18. Juni 2021 großflächige Banner auf das kostenfreie Parken hin, was auf allen öffentlichen Parkplätzen in der Hofer Innenstadt sowie in der Tiefgarage am Rathaus möglich ist. Zu beachten ist die Einhaltung der Höchstparkdauer von zwei Stunden, außerdem müssen Besucherinnen und Besucher eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen.

Blühpflanzen

Für noch mehr Flair und Wohlfühlstimmung sorgen die Einzelhändler selbst: Zahlreiche Geschäftsleute haben sich ins Zeug gelegt und schmücken ihre Ladeneingangsbereiche mit schön bepflanzten Kübeln, aus denen etwa Geranien, Fuchsien, Petunien ranken. Ergänzend zum Engagement der Geschäftsleute stellt auch die Stadt Hof im Herzen der Stadt zusätzliche sommerlich bepflanzte Gefäße auf. Ergänzend bepflanzt werden auch die sechs Kübel mit den bis zu drei Meter hohen Bäumen am Kugelbrunnen und am Oberen Torplatz.

Ab Juli Online-Gewinnspiel

Ab Juli startet außerdem ein Online-Gewinnspiel. Das Mitmachen lohnt sich beim Online-Gewinnspiel auf dem Facebook- und Instagram-Kanal von www.einkaufen-in hof.de, dem frischen und inspirierendem Hofer Einkaufsportal. Es locken attraktive und hochwertige Preise im Gesamtwert von stolzen 1500,00 Euro, die unterschiedliche Innenstadtakteure gesponsert haben.

Umfrage zum Hofer Land

Seien Sie dabei, wenn es ums Hofer Land geht!

Was ist das Besondere am Hofer Land? Was macht das Leben hier aus? Welche Gefühle und Bilder verbinden Sie mit der Region? Und worauf sind Sie stolz, wenn Sie an Ihre Heimat denken?  

Sie sind es, die das Hofer Land mit Leben füllen. Sie gestalten es mit Ihren Gedanken, Ideen und Wünschen. Wir – Stadt und Landkreis Hof – möchten daher noch besser verstehen, was Sie bewegt, wenn es um unsere Heimat geht. Bitte schenken Sie uns einige Minuten Ihrer Zeit und helfen Sie uns mit, ein klareres Bild des Hofer Landes in 2021 zu zeichnen. Jeder Interessierte, egal ob im Hofer Land ansässig oder von außerhalb, ist herzlich eingeladen an der Umfrage teilzunehmen.

Hier geht es zur Umfrage „Hofer Land mitgestalten“  https://survey.lamapoll.de/Umfrage-Hofer-Land/

Senden Sie den Link zur Umfrage gerne an Freunde, Familie und Bekannte oder teilen Sie ihn auf Facebook & Co. 

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des Landkreises auf der auch häufig gestellte Fragen zur Umfrage beantwortet werden: Online-Umfrage: Hofer Land #mitgestalten  – Landkreis Hof (landkreis-hof.de)

Senden Sie den Link zur Umfrage gerne auch an Kollegen, Freunde, Familie und Bekannte oder teilen Sie ihn in den sozialen Medien. Jede Stimme zählt!

Sommerferienprogramm der Kommunalen Jugendarbeit Hof

Keine Chance für die Langeweile: Insgesamt 50 Angebote der unterschiedlichsten Art stecken im Sommerferienprogramm 2021 der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt Hof. Interessierte können sich von Montag, 14. Juni 2021 um 8:00 Uhr bis Freitag, den 25. Juni 2021 um 12:00 Uhr online anmelden.

Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist es der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt Hof in Zusammenarbeit mit 30 Vereinen und Verbänden gelungen, ein attraktives Sommerferienprogramm auf die Beine zu stellen. Mit insgesamt 50 Angeboten unterschiedlichster Art wird die Langeweile in den Sommerferien keine Chance haben. Die vielfältigen Aktions- und Kreativangebote sowie die Aktivitäten im sportlichen Bereich bieten für Jeden etwas.

Die Anmeldung zu den Angeboten des Sommerferienprogramms ist ausschließlich digital über die Internetseite des Kinder- und Jugendbüros der Stadt Hof – www.kjb.stadt-hof.de – ab Montag, den 14. Juni 2021, 8:00 Uhr bis Freitag, den 25. Juni 2021, 12:00 Uhr über ein Anmeldeformular möglich.

Pro Kind können bis zu acht Angebote belegt werden. Bei der Planung sollte darauf geachtet werden, dass sich keine Terminüberschneidungen mit den gewünschten Angeboten ergeben. Sobald die Anmeldung im Kinder- und Jugendbüro geprüft und bearbeitet wurde, wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungsmail versendet.

Die Bezahlung eventuell anfallender Teilnehmerbeiträge erfolgt auch in diesem Jahr direkt über die veranstaltenden Vereine. 

Neu im Sommerferienprogramm 2021: 
150 Jahre-Wärschtlamo-Stadtrallyes (Ev. Jugendwerk und CVJM Hof)
Mal-Workshop „Wer lebt im Wald?“ (Stadt Hof – Museum Bayerisches Vogtland)
Fahrrad-Abenteuer-Tour in Hof (Ev. Jugendwerk und CVJM Hof)
Kreativworkshop „Sei dein eigener Designer“ (Ev. Jugendwerk und CVJM Hof)
„Bau dir dein individuelles Insektenhotel“ (Naturschutzjugend im LBV e. V.)
Malworkshop (Int. Mädchen- und Frauenzentrum der EJSA)
Schnuppertraining Triathlon für Kinder (IfL Hof e. V.)

Angebote des Kinder- und Jugendzentrums „Q“:
Völkerballturnier
Kletterausflug zum Naturfelsen Fattigsmühle
Tagesausflug zur Festung Rosenberg in Kronach
Tagesausflug in den WildPark Schloss Tambach

Alle Angebote des Sommerferienprogramms 2021 stehen unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit und Durchführbarkeit. Die Hygienemaßnahmen und Vorgaben der durchführenden Vereine sowie die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind unbedingt einzuhalten.

Die Sommerferienprogrammhefte wurden an Schulen verteilt, alle Informationen sowie das digitale Programmheft sind jedoch auch im Internet unter www.kjb.stadt-hof.de, Rubrik Ferien/Sommerferien, Sommerferienprogramm 2021 zu finden.

Weitere Lockerungen Stadt Hof

Corona-Inzidenzwert unter 35

Coronamaßnahmen werden weiter gelockert

Die Stadt Hof hat den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Somit werden ab Freitag, 4. Juni 2021 weitere Lockerungen möglich.

In der Stadt Hof hat am 2. Juni 2021 die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten in der Stadt Hof ab dem 4. Juni 2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 35 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof erfolgt.

Insbesondere gilt ab Freitag folgendes:

Private Treffen sind bei einer Inzidenz von unter 35 neben den Angehörigen des eigenen Hausstands zusätzlich mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt 10 Personen darf dabei nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt). Ansonsten gelten weiterhin alle Regelungen für eine Inzidenz unter 50, wie sie mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2021 veröffentlicht wurden.

Stadt Hof lockert Coronamaßnahmen

Die aktuell gültigen Corona-Maßnahmen werden ab Mittwoch, 2. Juni gelockert. Der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Hof liegt seit dem 27. Mai unter 50 (Stand heute 13,1) und macht somit weitere Erleichterungen möglich.

Die Stadt Hof hat eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht, die weitere Erleichterungen für die Hoferinnen und Hofer enthält. Auch eine neue Allgemeinverfügung wurde erlassen. Möglich macht dies die gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die mittlerweile seit dem 27. Mai unter einem Wert von 50 liegt. Grundlage dafür sind die Regelungen aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sofern dabei ein Testnachweis gefordert ist, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis nachzuweisen.

Ab Mittwoch, 2. Juni lockert die Stadt Hof folgende Regelungen:

Private Treffen

Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 ist der gemeinsame Aufenthalt neben den Angehörigen des eigenen Hausstands zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf dabei nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt).

Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie ist ohne Testpflicht und ohne vorherige Terminbuchung erlaubt.

Sport

Erlaubt ist kontaktfreier Sport in Gruppen bis zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt.

Des Weiteren ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel, in Gruppen von bis zu 25 Personen, auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung möglich. Zugelassen sind bis zu 250 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen.

Freibäder dürfen für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Handel

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist mit Schutz- und Hygienekonzept ohne vorherige Terminbuchung zulässig. Weiter besteht keine Vorlagepflicht für einen negativen Test.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen, zum Beispiel Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios und Tattoostudios, können mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung allgemein in Anspruch genommen werden. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen können im Regelbetrieb öffnen.

Schulen

Nach den Pfingstferien findet nach den Maßgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt.

Außerschulische Bildung und Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform und unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig.

Kulturstätten und Museen

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher öffnen. Eine vorherige Terminbuchung oder Kontaktdatenermittlung ist nicht erforderlich. Die zulässige Besucherzahl und der Mindestabstand sind einzuhalten, es gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos ist ohne Testpflicht erlaubt. Kulturelle Veranstaltungen sind unter freiem Himmel und mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher möglich.

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind mit Testnachweis erlaubt.

Tourismus

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind erlaubt. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Der Betrieb von touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kunden ist erlaubt.

Sobald der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 50 für die Stadt Hof an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, wird dies nach § 3 Nr. 3 der 12. BayIfSMV amtlich bekannt gemacht. Für den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Allgemeinverfügung gilt § 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV entsprechend.

Weitere Maßnahmen werden gelockert

Ab dem 27. Mai 2021 lockert die Stadt Hof mehrere Corona-Maßnahmen. Grundlage dafür ist der seit dem 20. Mai unter 100 liegende 7-Tage-Inzidenzwert. Unter anderem die Außengastronomie, das Freibad und das Theater dürfen wieder öffnen.

Die Stadt Hof hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, welche Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab dem 27. Mai 2021 erlaubt. So dürfen beispielsweise die Außengastronomie, das Theater und die Freiheitshalle sowie das Freibad und Fitnessstudios wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich sind wieder erlaubt.

Im Detail werden folgende Lockerungen ermöglicht:

1.1. Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POCAntigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

1.2. Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1; ferner die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1.

1.3. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen, ferner

1.3.1 unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen.

1.3.2 auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen

1.3.3 die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen

1.4 Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen

Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen.

1.5 Der Betrieb von touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises nach Nr. 1.1 für Kunden.

1.6 Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

1.7 Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1 und nach vorheriger Terminbuchung.

Detaillierte Regelungen zu allen Bereichen finden Sie auch hier:

Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen (BayMBl. 2021 Nr. 353, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/353/baymbl-2021-353.pdf)

Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)

Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 359, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/359/baymbl-2021-359.pdf)

Rahmenkonzept Beherbergung (BayMBl. 2021 Nr. 356, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/356/baymbl-2021-356.pdf)

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister (BayMBl. 2021 Nr. 357, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/357/baymbl-2021-357.pdf)

Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (BayMBl. 2021 Nr. 354, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/354/baymbl-2021-354.pdf)

Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (BayMBl 2021, Nr. 355, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/355/baymbl-2021-355.pdf)

Stadt Hof lockert Coronamaßnahmen

Die aktuell gültigen Corona-Maßnahmen werden ab Mittwoch, 26. Mai gelockert. Der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Hof liegt seit dem 20. Mai unter 100 (Stand heute 58,8) und macht somit Erleichterungen möglich.

Die Stadt Hof hat heute eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht die mehrere Erleichterungen für die Hoferinnen und Hofer enthält. Möglich macht dies die gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die mittlerweile seit dem 20. Mai unter einem Wert von 100 liegt. Grundlage dafür sind die Regelungen aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

„Für die Stadt Hof ist das erfreulich und erleichternd“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Der Inzidenzwert sei immer ein Gemeinschaftswerk. „Ich möchte mich bei allen bedanken, die mitgezogen haben und in letzter Zeit auf so vieles verzichtet haben“.

Ab Mittwoch, 26. Mai gelten in Hof folgende Lockerungen und Öffnungsschritte:

Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Private Treffen sind zusätzlich zu den Angehörigen des eigenen Hausstands mit einem weiteren Hausstand erlaubt. Dabei dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte sowie von Corona genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Kindertageseinrichtungen dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Kinderbetreuung erfolgt in festgelegten Gruppen.

An den Schulen aller Schularten und Jahrgangsstufen darf Präsenzunterricht stattfinden. Kann der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden, gilt Wechselunterricht.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht im Einzelunterricht sind in Präsenzform unter der Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen zulässig.

Neben den inzidenzunabhängig geöffneten Einzelhandelsgeschäften können alle weiteren Ladengeschäfte unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet bleiben (Click & Meet). Die Erhebung der Kontaktdaten bleibt. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.

Körpernahe Dienstleistungen können mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung allgemein in Anspruch genommen werden (beispielsweise Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios, Tattoostudios etc.). Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.

Kontaktfreier Sport ist unter der Beachtung von Kontaktbeschränkungen möglich. Sport für Kinder unter 14 Jahren im Freien ist mit bis zu 20 Kindern erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für die kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt.

Bitte beachten:

Bayernweit erfolgen einige Öffnungsschritte NICHT automatisch nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzerten, Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel). Des Weiteren können die Öffnung von Freibädern, die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen und das Angebot von Übernachtungen von gewerblichen und entgeltlichen Unterkünften insbesondere von Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen zugelassen werden.

Diese Öffnungen sind erst möglich, sobald eine Allgemeinverfügung vor Ort erlassen wird und das Bayerische Gesundheitsministerium das Einvernehmen dazu erteilt hat. Voraussetzung dazu ist eine weitere stabile Entwicklungsprognose.

Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, könnte dies entsprechend der bayernweiten Vorgaben frühestens ab Donnerstag, 27.05.2021, der Fall sein. Darüber wird per Allgemeinverfügung informiert.