„Groß und mächtig – schicksalsträchtig“. So beginnt das Lied von Wolfgang Ambros über den Watzmann. In Hof könnte diese Anfangszeile auf den Bismarckturm zutreffen, den „Bisser“, wie ihn die Hofer liebevoll nennen. Oder besser: genannt haben, denn er ist baufällig, gesperrt und in Vergessenheit geraten. Bis jetzt sah es so aus, als warte man ab, bis er einer der nächsten Türme wird, die abgerissen werden. So wie der 45 Meter hohe Turm des ehemaligen Justizgebäudes. Oder der Turm des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Mechanischen Baumwollspinnerei, das sogenannte Blaue Haus, das ebenfalls abgerissen werden soll.
Aber für den Bisser gibt es nun nicht nur Hoffnung, sondern schon konkrete Schritte, wie er, trotz voraussichtlich hoher Kosten, restauriert werden kann. Ins Leben gerufen hat die Initiative Leo Reichel, pensionierter Hauptamtsleiter der Stadt Hof und jetziger Stadtheimatpfleger. Er klappert die Institutionen ab, die Geld für die Sanierung locker machen könnten und wirbt dafür, den massiven Hofer Aussichtsturm zu erhalten. Auch kleine Spenden können dazu beitragen. Das „Spendenkonto Bismarckturm Hof“ wurde von der Stadt Hof bei der Sparkasse eingerichtet. IBAN: DE 10 7805 0000 0222 8269 68, BIC: BYLADEM1HOF.
Der soziale Wohnungsbau würde sich freuen, wenn die dringend erforderlichen Sozialwohnungen so schnell gebaut würden, wie die neue Unterkunft für Abschiebehäftlinge. Der Bau in Hof-Moschendorf kostet schlappe knappe 80 Millionen Euro und ist ein besonderes Geschenk der Staatsregierung an die Stadt Hof. Die Freude hier hielt sich in Grenzen. Aber wie so oft: Arbeitsplätze sind immer ein Argument, das zieht. 100 neue Arbeitsplätze sollen durch das Abschiebegefängnis entstehen. Dazu sollte die Polizeiinspektion wegen der Mehrarbeit durch die erweiterte JVA um zwanzig neue Stellen aufgestockt werden. Doch diese Posten kann man in Hof wohl in den Wind schreiben. Denn sie wurden vom Innenministerium bereits zugeteilt. Nicht explizit nach Hof, sondern an das Polizeipräsidium Oberfranken. Ob sie von hier nach Hof geschickt werden, ist so ungewiss wie das Bleiberecht für die Flüchtlinge. Kommen die Polizisten nicht, muss die zusätzliche Arbeit vom bestehenden Personal der Hofer Inspektion übernommen werden. Womit andere, möglicherweise viel wichtigere und dringendere Aufgaben, liegen bleiben würden. Die Leidtragenden: die Bürger in der Region, für die die Polizei als Freund und Helfer dann noch weniger Zeit hat. Für uns der Dicke Hund des Monats.
Ab dem 27. Mai 2021 lockert die Stadt Hof mehrere Corona-Maßnahmen. Grundlage dafür ist der seit dem 20. Mai unter 100 liegende 7-Tage-Inzidenzwert. Unter anderem die Außengastronomie, das Freibad und das Theater dürfen wieder öffnen.
Die Stadt Hof hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, welche Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab dem 27. Mai 2021 erlaubt. So dürfen beispielsweise die Außengastronomie, das Theater und die Freiheitshalle sowie das Freibad und Fitnessstudios wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich sind wieder erlaubt.
Im Detail werden folgende Lockerungen ermöglicht:
1.1. Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POCAntigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.
1.2. Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1; ferner die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1.
1.3. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen, ferner
1.3.1 unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen.
1.3.2 auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen
1.3.3 die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen
1.4 Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen
Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis nach Nr. 1.1 verfügen.
1.5 Der Betrieb von touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises nach Nr. 1.1 für Kunden.
1.6 Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
1.7 Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1.1 und nach vorheriger Terminbuchung.
Detaillierte Regelungen zu allen Bereichen finden Sie auch hier:
Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter:
Die aktuell gültigen Corona-Maßnahmen werden ab Mittwoch, 26. Mai gelockert. Der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Hof liegt seit dem 20. Mai unter 100 (Stand heute 58,8) und macht somit Erleichterungen möglich.
Die Stadt Hof hat heute eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht die mehrere Erleichterungen für die Hoferinnen und Hofer enthält. Möglich macht dies die gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die mittlerweile seit dem 20. Mai unter einem Wert von 100 liegt. Grundlage dafür sind die Regelungen aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
„Für die Stadt Hof ist das erfreulich und erleichternd“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Der Inzidenzwert sei immer ein Gemeinschaftswerk. „Ich möchte mich bei allen bedanken, die mitgezogen haben und in letzter Zeit auf so vieles verzichtet haben“.
Ab Mittwoch, 26. Mai gelten in Hof folgende Lockerungen und Öffnungsschritte:
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Private Treffen sind zusätzlich zu den Angehörigen des eigenen Hausstands mit einem weiteren Hausstand erlaubt. Dabei dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte sowie von Corona genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Kindertageseinrichtungen dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Kinderbetreuung erfolgt in festgelegten Gruppen.
An den Schulen aller Schularten und Jahrgangsstufen darf Präsenzunterricht stattfinden. Kann der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden, gilt Wechselunterricht.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht im Einzelunterricht sind in Präsenzform unter der Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen zulässig.
Neben den inzidenzunabhängig geöffneten Einzelhandelsgeschäften können alle weiteren Ladengeschäfte unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet bleiben (Click & Meet). Die Erhebung der Kontaktdaten bleibt. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Körpernahe Dienstleistungen können mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung allgemein in Anspruch genommen werden (beispielsweise Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios, Tattoostudios etc.). Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Kontaktfreier Sport ist unter der Beachtung von Kontaktbeschränkungen möglich. Sport für Kinder unter 14 Jahren im Freien ist mit bis zu 20 Kindern erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für die kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt.
Bitte beachten:
Bayernweit erfolgen einige Öffnungsschritte NICHT automatisch nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzerten, Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel). Des Weiteren können die Öffnung von Freibädern, die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen und das Angebot von Übernachtungen von gewerblichen und entgeltlichen Unterkünften insbesondere von Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen zugelassen werden.
Diese Öffnungen sind erst möglich, sobald eine Allgemeinverfügung vor Ort erlassen wird und das Bayerische Gesundheitsministerium das Einvernehmen dazu erteilt hat. Voraussetzung dazu ist eine weitere stabile Entwicklungsprognose.
Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, könnte dies entsprechend der bayernweiten Vorgaben frühestens ab Donnerstag, 27.05.2021, der Fall sein. Darüber wird per Allgemeinverfügung informiert.
Am 31. Mai 2021, dem Montag nach Trinitatis, findet traditionell der Hofer Schlappentag statt. Die Ausrichter, allen voran die Privilegierte-Scheiben-Schützen-Gesellschaft, haben sich zusammen mit allen Beteiligten Aktivitäten einfallen lassen, um 2021 nicht auf die Schlappentags-Stimmung verzichten zu müssen. Das Fest am Schießgraben kann coronabedingt nicht stattfinden.
Auch wenn der Schlappentag 2021 nicht wie gewohnt abläuft, sind am 31. Mai verschiedene Aktionen geplant. Schon im Vorfeld können sich alle Freundinnen und Freunde des Hofer Nationalfeiertags an vielfältigen Aktionen beteiligen.
Schlappentag 2021 „Mit dem Herzen dabei“ – Live Online-Veranstaltung ab 18.00 Uhr
Am Schlappentag findet ab 18.00 Uhr eine Live-Übertragung aus dem Hofer Rathaus statt. Unter https://youtu.be/-oP7LnwzicQ oder auf www.schlappentag.de können alle Hoferinnen, Hofer und Freunde des Schlappentags den Livestream verfolgen, der von Adrian Roßner, bekannt aus BR-Berichten, moderiert wird. Lockere Hintergrundgespräche mit Oberbürgermeisterin Eva Döhla, Schützenmeister Lars Neumann und dem Braumeister Günther Spindler von der Brauerei Scherdel stehen ebenso auf dem Programm wie Videos über die Historie des Schlappentags, über die Festzüge und das Bierbrauen. Auch prominente Grußworte werden die Zuschauerinnen und Zuschauer überraschen. Im Livestream werden auch die Gewinner bekanntgegeben, die an den Aktionen zur Einstimmung auf den Schlappentag mitgemacht haben.
Zur Einstimmung auf den Schlappentag laufen schon im Vorfeld zwei Mitmachaktionen: Die Schlappenschmeißen Challenge und der Malwettbewerb „Festzugs-Malerei“. Alle Informationen finden Interessierte unter www.schlappentag.de und auf der Facebookseite https://www.facebook.com/Hofer.Schlappentag.
Schlappenschmeißen Challenge
Das Schlappenschmeißen ist eine alte Hofer Tradition, die man ursprünglich in den Raunächten praktizierte. Dabei ging es um ein Liebesorakel: Unverheiratete Menschen warfen während der Raunächte den Schlappen über die Schulter zur Haustür hinaus, um festzustellen, ob sie im nächsten Jahr ihre große Liebe treffen würden. Zeigte der Schlappen nach dem Wurf mit der Spitze zum Haus, würde man noch ein Jahr zuhause wohnen bleiben; zeigte die Spitze vom Haus weg, würde man ausziehen und seinen zukünftigen Partner bzw. Partnerin kennenlernen.
Die Teilnahme lohnt sich: Als ersten Preis gibt es die Teilnahme am exklusiven VIP-Schlappenschießen, sobald es wieder einen „richtigen“ Schlappentag gibt, zu gewinnen, als zweiten Preis eine offizielle Schlappentags-Genussbox aus dem Falter-Shop mit Schlappenbier, original Hofer Wurst, regionalem Brot und anderen Köstlichkeiten und für den dritten Gewinner einen Kasten Schlappenbier.
Der Einsendeschluss für die Videos ist der 28. Mai 2021.
Malwettbewerb „Festzugs-Malerei“
Alle Hofer Kinder sind dieses Jahr dazu aufgerufen, den traditionellen Festumzug als selbstgemaltes Bild zu gestalten. Silvia Gulden, Geschäftsführerin des Hofer Stadtmarketings e.V. erklärt den Ablauf: „Malt uns ein Bild von eurem eigenen Umzug und schickt es uns zu. Eurer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir freuen uns über alle Bilder, die zeigen, wie ihr euch den Umzug vorstellt. Egal, ob ihr eine Person zeichnet, euer Lieblingstier aus dem Zoo oder auch ein Phantasiewesen: Es sind alle willkommen, die zusammen mit uns feiern möchten.“ Für die Online-Veranstaltung am 31. Mai werden dann alle Bilder zu einem großen Festzug zusammenfügt und als Video im Internet veröffentlicht. So kommt auch in diesem besonderen Jahr die richtige Festumzugs-Stimmung auf. Alle, die mitmachen wollen, malen ihre Vorstellung vom Umzug, schreiben ihren Namen und zusätzlich bitte „zu Händen der Medienstelle“ auf das Bild und werfen es gut verpackt in den Briefkasten des Hofer Rathauses in der Klosterstraße 3 oder geben es zu den Öffnungszeiten direkt dort ab. Unter allen Einsendungen werden drei Überraschungspakete verlost.
Der Einsendeschluss für die Bilder ist der 26. Mai 2021.
Besucher/-innen müssen frei von Infektionszeichen sein.
Der Zutritt ist nur mit einer FFP2 Maske erlaubt, die während des gesamten Aufenthaltes getragen werden muss.
Besucher/-innen müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines negativen Schnelltests (nicht alter als 24 Stunden, kein Selbsttest) mitbringen oder den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung (zweite Impfung vor min. 10 Tagen) vorweisen.
Alle Besucher/-innen müssen sich unbedingt vor jedem Besuch am Stationsstützpunkt melden und dort namentlich erfassen lassen. Zum Einsatz kommt eine patientenbezogene Besucherliste um bei Bedarf die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt zu ermöglichen.
Väter bzw. eine Begleitperson sind zur Geburt im Kreißsaal als auch im OP zugelassen.
Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:
Ein grundsätzliches Besuchsverbot bleibt für Patienten bestehen, die aufgrund einer COVID Infektion isoliert sind.
Für die Station M4/Onkologie gilt: Zum Schutz des Patientenkollektivs ist nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Stationspersonal, ein Besuch pro Tag/Patient für eine Stunde von einem Besucher möglich.
Der Mindestabstand von 1,5 m ist im gesamten Klinikum einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Desinfektion der Hände regelmäßig erfolgt. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter bei Nichteinhalten der Regeln von unserem Hausrecht Gebrauch machen müssen und betreffende Personen gegebenenfalls des Hauses verweisen. Wir danken allen Patienten und Besuchern für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung zur Einhaltung aller Auflagen.
Über das Sana Klinikum Hof
Das Sana Klinikum Hof gehört mit seinen 465 vollstationären Betten und 22 teilstationären Plätzen zu den größten somatischen Akutkrankenhäusern in Bayern. In 14 Fachabteilungen behandelt das Haus der Schwerpunktversorgung jährlich etwa 25.000 stationäre und 30.000 ambulante Patienten.
In der Stadt Hof hat der 7-Tage-Inzidenzwert den Wert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten in der Stadt Hof ab Montag, 17. Mai 2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 150 geknüpft sind.
Ab Montag ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Voraussetzungen dafür sind:
1. Die Kunden weisen ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach oder
2. Die Kunden weisen eine seit 15 Tagen vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach oder
3. Die Kunden weisen nach, dass sie als genesene Person gelten (vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren
erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt)
Die Erleichterungen gelten solange, bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof erfolgt. Steigt der 7-Tage-Inzidenzwert vier Tage lang über 150, müssen die heute angekündigten Erleichterungen zurückgenommen werden.
In einer neuen Allgemeinverfügung, die ab 15. Mai 2021 gilt, nimmt die Stadt Hof mehrere Maßnahmen zurück. Dazu zählen Besuchsbeschränkungen für Krankenhäuser und Pflegeheime, Einschränkungen für Gottesdienste und Versammlungen nach Artikel acht Grundgesetz sowie die Maskenpflicht in der Innenstadt und am Untreusee. Für Schulen gelten künftig die bayerischen Regelungen.
Am 14. Mai 2021 hat die Stadt Hof eine neue Allgemeinverfügung erlassen. „Da sich der 7-Tage-Inzidenzwert in der Stadt Hof inzwischen stabilisiert hat, können wir manche Maßnahmen zurücknehmen“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Für Hoferinnen und Hofer fallen somit ab Samstag, 15. Mai 2021 mehrere Regelungen der letzten Wochen und Monate weg.
Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entfällt die Beschränkung der Besuchsdauer auf 90 Minuten und auf nur einen Besucher pro Tag. Damit sind gerade für die Bewohner der Altenheime wieder mehr soziale Kontakte möglich. Die Besuchs- und Schutzregelungen für die Patienten und Bewohner sowie das Personal hinsichtlich Testungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. Das Hausrecht der jeweiligen Einrichtungen bleibt unberührt.
An den Schulen gelten künftig die bayerischen Regelungen unmittelbar, bei einer Inzidenz unter 165 ist insbesondere für die Grundschulen wieder Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht erlaubt. Ab Montag, den 17. Mai 2021, gilt für die komplette Grundschulstufe sowie die Jahrgangsstufen fünf und sechs der Förderschulen Wechselunterricht beziehungsweise Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Die Einschränkungen für die Gottesdienste und religiösen Zusammenkünfte werden zurückgenommen. Hier gelten hinsichtlich Abstand, Maske und Hygienemaßnahmen die bayerischen Regelungen.
Die Maskenpflicht im Innenstadtbereich und im Bereich der Intensivzone des Untreusees wird mit Ablauf des 14. Mai 2021 aufgehoben.
Gastronomische Betriebe dürfen alkoholische Getränke zum Mitnehmen verkaufen.
Versammlungen nach Artikel acht Grundgesetz sind nicht mehr generell zeitlich begrenzt, auch dürfen nun wieder mehr Personen teilnehmen. Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten weiterhin. Bei der Anmeldung einer Demonstration werden die Veranstalter individuell über ihre Pflichten aufgeklärt.
„Wir sind froh, dass wir diese Regelungen aufheben können“, erklärt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen, müsse man damit rechnen, manche Maßnahmen wieder einführen zu müssen, so Döhla weiter. Das dürfe man nicht vergessen. „Es ist wichtig, sich weiterhin an die bestehenden Regeln zu halten. Die jetzige Lage ist viel besser, aber Corona ist noch nicht überwunden“, erinnert Döhla.
Auch wenn heuer der 589.Schlappentag am Montag, dem 31.Mai, nicht als traditionelles Fest stattfinden kann, wird es ihn in einer digitalen Form geben. Für das richtige Festfeeling zuhause sorgt die exklusive Schlappentag-Genussbox mit vielen kulinarischen Spezialitäten aus heimischer Herstellung. Die Schlappentag-Genussbox ist ein echtes Füllhorn mit regionaltypischen Hofer Spezialitäten. In dem Zuhause-Paket steckt viel Kulinarik: Vier Flaschen Schlappenbier und ein original Schlappenbier-Krug der Brauerei Scherdel, Hofer Rindfleischwurst von der Metzgerei Max, Hofer Presssack von der Metzgerei Schiller, mit Schlappenbier hergestellte „Schlappenbier-Beißer“ von der Metzgerei Herpich, ein Glas Original Hofer Siebenstern-Senf von der Firma Jackstädt, ein extra für den Schlappentag mit Biertreber und Schlappenbier gebackenes Brot aus dem Hause Falter und dazu ein schöner und dekorativer Schlappentag-Magnet mit Holzscheibe von der Stadt Hof. Wer online beim Schlappentag 2021 dabei sein möchte, kann die Genussbox bequem vorbestellen, so dass sie pünktlich zum Schlappentag an die Haustür geliefert wird. Das Genusspaket kann bis zum 25.Mai online über www.falter-shop.de/SchlappenBox bestellt werden und ist für uns der Lichtblick des Monats.
Auf geht’s zum Schlappenschmeißen und zum Malwettbewerb für die Kids
Der 589. Schlappentag findet in diesem Jahr digital statt. Für eine gute alte Hofer Tradition und vor allem für genügend Spaß ist schon jetzt gesorgt: Jeder, der den Schlappentag liebt, ist aufgerufen, ab Samstag, 8. Mai 2021 9 Uhr beim ”Schlappen-Weit-Schmeißen” mitzumachen. Und extra für die Kids gibt es den Schlappentag-Malwettbewerb. Bei beiden Mitmach-Aktionen gibt es tolle Preise zu gewinnen.
”Wir wollen in neuem Gewand die alte Hofer Tradition des Schlappenschmeißens wieder aufleben lassen”, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. ”Wer den Schlappentag liebt, macht auch beim neuen Schlappenschmeißen mit, auch wenn es heute weniger ein ”Liebesorakel” ist”, erklärt Schützenmeister Lars Neumann. Denn nichts anderes als ein Liebesorakel war das Schlappenschmeißen ursprünglich. Wer in alten Zeiten ledig war, warf während der sogenannten Raunächte den Schlappen über die Schulter zur Haustür hinaus. Deutete nach dem Wurf die Spitze des Schlappens mit der Spitze zum Haus, würde man noch ein Jahr zuhause wohnen bleiben. Zeigte die Spitze vom Haus weg, würde man ausziehen und im nächsten Jahr seine große Liebe kennenlernen.
Der alte Brauch findet anlässlich des digitalen Schlappentages am 31. Mai 2021 in moderner Form statt, für Ledige wie auch Liierte. Drei Dinge brauchen Schlappentag-Fans, um dabei zu sein: ein Maßband, ein Smartphone oder ein anderes digitales Video-Aufnahmegerät und natürlich einen echten Schlappen. Zuerst gilt es, das Maßband auszurollen. Dann lässt man sich beim Schlappenwerfen filmen und überprüft mit dem Maßband die Wurfweite. Auch dies wird im Video festgehalten. Danach lädt man das Wurfvideo in die Schlappentag-Dropbox, indem man einen QR-Code scannt.
Eine genaue Beschreibung sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen gibt es ab Sonnabend, 8. Mai 2021 9 Uhr auf dem neuen Schlappentag-Facebookkanal, den die Initatoren eigens eingerichtet haben: https://www.facebook.com/Hofer.Schlappentag
Einsendeschluss für die Wurfvideos ist der 28. Mai 2021.
Spannend wird es dann während der Online-Übertragung des Schlappentages am 31. Mai 2021 ab 18 Uhr, wenn die Gewinner bekannt gegeben werden. „Alle Teilnehmer können sich auf tolle Preise freuen“, sagt Christian Herpich, langjähriger Kreishandwerksmeister und frisch gewählter Vizepräsident der HWK Oberfranken. Der erste Preis ist die Teilnahme am VIP-Schlappenschießen, sobald es wieder einen „richtigen“ Schlappentag gibt. „Als kulinarische Preise gibt es eine Schlappentags-Genussbox aus dem Falter-Shop mit Scherdel Schlappenbier, origina-ler Hofer Wurst, regionalem Brot und anderen Köstlichkeiten sowie als dritten Preis einen Kasten Schlappenbier zu gewinnen.“
Malwettbewerb für Kinder
Auch für die Kinder haben sich die Schützen, die Handwerker und die Stadt Hof eine spezielle Schlappentag-Mitmachaktion einfallen lassen. Um den beliebten Schlappentag-Umzug gebührend zu würdigen und zu feiern, sind alle Kinder aufgerufen, ihren ganz persönlichen Festtagsumzug zu malen – und damit sind die Kleinen sozusagen für den Festtagsumzug „zuständig“. Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Aus allen zusammengesetzten Bildern wird ein großer Festtagsumzug entstehen und als Video im Internet (www.hof.de) veröffentlicht.
Der Einsendeschluss für die Bilder ist der 26. Mai 2021.
Die kreativen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, die Bilder gut einzupacken, mit „zu Händen der Medienstelle“ und der eigenen Adresse zu beschriften und (unabhängig von den Öffnungszeiten) in den Briefkasten des Rathauses in der Klosterstraße 3 zu werfen oder direkt dort abzugeben. Unter allen Einsendungen werden drei Überraschungspakete verlost, die Gewinnerbilder werden am 31. Mai 2021 im Schlappentag-Livestream gezogen.
Nicht zuletzt weisen die Schlappentag-Veranstalter noch einmal auf das exklusive Schlappentag-Schmankerl hin: Die ”Schlappentag-Genussbox” mit vielen kulinarischen Spezialitäten aus heimischer Herstellung ist bis zum 25. Mai 2021 online über www.falter-shop.de/SchlappenBox (zum Preis von 34,00 Euro zuzüglich 7,90 Euro für Paketversand) bestellbar. Die vorbestellten Schlappentag-Genussboxen kann man am 31. Mai 2021 zwischen 8 Uhr und 16 Uhr auch an der Verkaufsstelle am Schießhäusla abholen.
Schlappentag 2021 digital
Der Schlappentag selbst findet in diesem Jahr in Form einer digitalen Abendveranstaltung statt. Unter dem Motto „Mit dem Herzen dabei“ sind alle Schlappentagsfans eingeladen, ab 18 Uhr live dabei zu sein, um gemeinsam mit den Schützen, dem Handwerk und allen anderen Beteiligten eine ganz besondere Feierstunde zu erleben. „Es wird eine richtige kleine Abendshow werden“ versprechen die Mitglieder des Arbeitskreises Schlappentag, „mit Videobeiträgen, spannenden Interviews und der Möglichkeit, sich als Zuschauerin und Zuschauer live zu Wort zu melden.“ Der Stream wird über verschiedene Homepages und direkt auf YouTube abrufbar sein.