Anmeldung für Ferienfreizeiten 2021

Die Kommunale Jugendarbeit der Stadt Hof bietet in Zusammenarbeit mit zahlreichen Vereinen, Verbänden und Institutionen auch 2021 wieder vielfältige Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an. Die Anmeldung für die städtischen Angebote ist ab dem 19. April 2021 möglich.

Auch 2021 bietet die Kommunale Jugendarbeit der Stadt Hof wieder vielfältige Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an. Vorbehaltlich der jeweils gültigen Infektionsschutzregeln und der Pandemielage gibt es drei Freizeitangebote: 

Ferientagesbetreuung in den Pfingstferien – Kommunale Jugendarbeit

vom 25. bis 28. Mai 2021 (6 bis 10 Jahre) im Jugendverbändehaus „Bahnhof Neuhof“ (40 Euro)

Campingfreizeit des Stadtjugendrings Hof

vom 2. bis 6. August 2021 (9 bis 13 Jahre) am Brombachsee (125 Euro)

Stadtranderholung der Stadt Hof – Kommunale Jugendarbeit

Findet an drei Terminen jeweils im Kinder- und Jugendzentrum „Q“ statt: vom 2. bis 6. August 2021, vom 9. bis 13. August 2021 und vom 16. bis 20. August 2021

(6 bis 10 Jahre) Hof (70 Euro pro Woche)

Aus Hygieneschutzgründen und um direkte Kontakte zu vermeiden, werden die Anmeldungen für die drei Angebote ab Montag, den 19. April 2021 ab 8.30 Uhr ausschließlich digital angenommen – durch Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars (als PDF-Dokument oder Bildanhang) per E-Mail an kjb@stadt-hof.de. Die Anmeldeformulare für die Ferienfreizeiten der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt Hof und Informationen zur Anmeldung stehen im Internet unter www.kjb.stadt-hof.de unter der Rubrik Ferien/Ferienfreizeiten zur Verfügung (Direktlink: https://kjb.stadt-hof.de/deu/m2/ferienfreizeiten.html).

Anmeldungen, die vor dem 19. April 2021, 8.30 Uhr per E-Mail bei der Stadt Hof eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Belegung der Teilnehmerplätze erfolgt nach Eingang (Datum und Uhrzeit) der Anmeldeformulare.

Digitale Broschüre

Zusammen mit den beteiligten Vereinen, Verbänden und Institutionen wurde eine Broschüre zusammengestellt, die einen Überblick über insgesamt neun Ferienfreizeiten beziehungsweise Ferienbetreuungen für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen gibt. Die Broschüre ist online unter https://kjb.stadt-hof.de/media/files/Ferien_Freizeiten/fefa2021.pdf verfügbar und liegen vor dem Kinder- und Jugendzentrum Q aus.

Angeboten werden unter anderem auch das Zeltlager der Katholischen Jugend Bernhard Lichtenberg Hof, das Summercamp der Kardia Church e. V., die Kindererholungen der Caritas Stadt und Landkreis Hof e.V. sowie die Ferienbetreuung der Diakonie Hochfranken. Die Broschüre enthält auch Details zur Anmeldung für die jeweiligen Freizeitveranstaltungen.

Hofer Volksfest 2021

Das Hofer Volksfest findet im Jahr 2021 nicht statt. Dennoch sollen die Hoferinnen und Hofer – wenn es die Pandemie erlaubt –  nicht auf jegliches Vergnügen verzichten müssen.  Zu diesem Ergebnis sind die Stadt Hof als Veranstalter und die Vertreter der beteiligen Festwirte und Schausteller übereinstimmend gekommen. Auch der Marktbeirat, der sich am 7. April 2021 zu einer Sitzung getroffen hatte, war einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Hofer Volksfest nicht in der traditionellen Form stattfinden kann. Er beauftragte die Stadtverwaltung, stimmige Ersatzkonzepte zu planen und auf Umsetzbarkeit unter den jeweils geltenden Coronaregeln zu prüfen. Die Hoferinnen und Hofer werden möglicherweise dennoch auf ihre Kosten kommen. Derzeit arbeitet die Marktverwaltung an alternativen Konzepten.

„Natürlich ist es traurig, dass wir schon zum zweiten Mal auf das Volksfest in altbewährter Form verzichten müssen“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Doch ich freue mich über die einvernehmliche Lösung, die wir als Stadt Hof gemeinsam mit den Festwirten und Schaustellern gefunden haben. Wir werden den Hoferinnen und Hofern auf jeden Fall etwas zu bieten haben.“

Björn Pausch, Sprecher der Festwirte, sagt: „Uns Festwirten ist es ein Anliegen, dass die Stadt Hof als Veranstalter des Hofer Volksfestes mit Schaustellern und uns an einem Tisch sitzt. Das hat in der Vergangenheit gut funktioniert und gerade in den Ausnahmejahren ist es wichtig, gemeinsam nach Alternativen zu suchen.“ Die gute Zusammenarbeit hebt auch Lorenz Kalb hervor, der 1. Vorsitzende des Süddeutschen Schaustellerverbandes: „Wir waren in die Vorbesprechung mit der Oberbürgermeisterin und Vertretern der Stadt sowie mit den Volksfestwirten eingebunden und tragen die Entscheidung aus Überzeugung mit.“

Marktmeister Uwe Voigt weiß: „Das neue Konzept befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, aber es zeichnet sich schon jetzt eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ab.“ Fest steht, dass ein Festzelt- und Biergartenbetrieb unter den gegebenen Bedingungen nicht durchführbar ist. Wenn möglich soll ein temporärer Vergnügungspark am Volksfestplatz entstehen – mit einem Hygienekonzept, das sich am Konzept des Nürnberger „Nürnbärland“ orientiert. „Primär sollen dazu die Schausteller zugelassen werden, die zum Hofer Volksfest 2021 zugelassen worden wären“, erläutert Uwe Voigt. Denkbar sei aber auch eine Neuauflage des „Hofer Sommervergnügens“, das im vergangenen Jahr begeisterte.

Welches Konzept dann letztendlich umgesetzt werden kann, ist unter anderem von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die im Sommer gelten, abhängig.

„Zeitraum und Dauer orientieren sich grob am Volksfesttermin, die Dauer hängt unter anderem davon ab, ob und welche anderen Veranstaltungen bzw. Konzepte um diesen Termin herum stattfinden“, sagt Uwe Voigt. Er ist sich sicher: „Mit dem jetzt entstehenden Konzept hoffen wir, dass wir unseren Hoferinnen und Hofern und allen Gästen die Möglichkeit bieten können, ein paar unbeschwerte Stunden zu verbringen“.

Lorenz Kalb sagt: „Wir danken dem Marktbeirat dafür, dass auf diesem Wege den Schaustellerbetrieben, die in der Pandemie als mittelständische Familienbetriebe derzeit um ihr Überleben kämpfen, Möglichkeiten eröffnet werden sollen, wie Schaustellerbetriebe schnellstmöglich wieder tätig werden und der Bevölkerung endlich wieder Freude bringen können.“

Osterbrunnen am Schloßplatz

Foto: Stadt Hof

Der Osterbrunnen am Schloßplatz ist ein traditioneller Hingucker. Über die Hingabe, mit der die Kinder den tollen Osterschmuck gebastelt haben, freuen sich (v.l.n.r.) Jörg Herzig, Leiter der Schule am Lindenbühl, Ute Mai, Leiterin des Montessori-Kinderhauses, Bürgermeisterin Angela Bier und Gerrit Giebermann, 1. Vorsitzender der Lebenshilfe Hof.

Mit viel Liebe und Hingabe ist der Osterschmuck gebastelt, der den Jean-Paul-Brunnen am Schloßplatz ziert: Die Lebenshilfe Hof sorgt auch heuer wieder für ein Stück Osterfreude.

Die Kinder des Therapeutisch-Pädagogischen Zentrums der Lebenshilfe Hof und des Integrativen Kindergartens haben auch in diesem Jahr wieder fleißig gebastelt. Besonders ihnen, aber auch Gerrit Giebermann, 1. Vorsitzender der Lebenshilfe Hof, der Leiter der Schule am Lindenbühl, Jörg Herzig sowie Ute Mai, Leiterin des Montessori Kinderhauses, dankte Bürgermeisterin Angela Bier herzlich: „Ich freue mich, dass Sie an der Tradition festhalten und wir uns an dem wunderschön geschmückten Brunnen erfreuen können.“ Es hat die Bürgermeisterin „emotional stark berührt“, wie die Kinder miteinander umgehen und sich gegenseitig helfen. Angela Biers Dank galt auch dem Bauhof der Stadt Hof, „der unkompliziert und professionell wie immer gearbeitet hat.“ Wer also an den Osterfeiertagen spazieren gehen möchte, sollte in jedem Fall den Osterbrunnen am Schloßplatz ansteuern.   

Stattliche Zuwendung für den Breitbandausbau

Eine besondere Unterstützung für die Stadt Hof: In ihrem Amtszimmer nahm Oberbürgermeisterin Eva Döhla aus den Händen des Bundestagsabgeordneten und Bundestagsvizepräsidenten Hans-Peter Friedrich einen Förderbescheid des Bundes über mehr als eine Million Euro entgegen. Die Mittel fließen in Infrastrukturprojekte zum Breitbandausbau in Hof.  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den weiteren Breitbandausbau in Hof. Einen entsprechenden Förderbescheid über die „vorläufige Höhe“ von 1.057.461,00 Euro“ überreichte der Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Die stattliche Zuwendung können wir gut gebrauchen. Sie ist wichtig, um schnelles Internet vorzuhalten“, sagte Döhla.

Die Mittel fließen in bislang unterversorgte Gebiete in der Stadt Hof. Alle Haushalte im Projektgebiet sollen dabei mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit/s versorgt werden. Die Bewilligung erfolgte, so ist es auf dem Bescheid zu lesen, gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Unterzeichner ist Bundesminister Andreas Scheuer.

Maskenpflicht in Hof wird erweitert

Die Stadt Hof erweitert die Maskenpflicht. Festgelegt ist dies in einer neuen Allgemeinverfügung, die am 2. April 2021 in Kraft tritt. Ausschlaggebend für die Regelung sind drei Gründe: die hohen Inzidenzwerte der Stadt Hof, die Tatsache, dass saisonal bedingt sich mehr Menschen im Freien aufhalten und dass sich generell vermehrt Menschengruppen bilden.

Während der ersten Pandemiewelle im vergangenen Jahr waren alle Spielplätze gesperrt worden. „Dies wollen wir keinesfalls mehr als Stadt Hof“, betont Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Die Kinder sollen sich austoben und miteinander spielen können, aber dies muss unter sicheren Bedingungen stattfinden. Die neuen Virusmutationen sind weitaus ansteckender und gefährlicher.“

Der seit Wochen hohe Inzidenzwert in Hof, das vermehrte Auftreten von größeren Menschenansammlungen und dass die erforderlichen Abstände oft nicht eingehalten werden, machen nun weitere Maßnahmen erforderlich. Deshalb gilt ab 2. April 2021 die Maskenpflicht auch am Nordufer des Untreusees in der Intensivzone und auf allen Kinderspielplätzen, die sich in städtischen Grünanlagen befinden. In den bisher ausgewiesenen innerstädtischen Bereichen müssen Masken auch weiterhin getragen werden. Zudem herrscht in diesen Bereichen Alkoholverbot.

Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot sind zudem ab 2. April 2021 täglich auf die Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr begrenzt.

Jeder, der sich in diesen Bereichen aufhält, hat eine FFP2-Maske, einem dem FFP2-Standart gleichwertige Maske oder eine medizinische Maske zu tragen – es gibt aber Ausnahmen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können, sind von der neuen Regel ausgenommen, müssen aber ein Attest mit sich führen.

Kontrolliert wird das Tragen einer Maske vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Hof in enger Abstimmung mit der Polizei und mit besonderem Augenmerk auf die Bildung von Gruppen. Zur Orientierung und Information der Bürgerinnen und Bürger wird die Stadt Hof Hinweisschilder anbringen.

Restriktive Maßnahmen

Die Stadt Hof schöpft ihre rechtlichen Möglichkeiten bereits seit Monaten stark aus und hat mit Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und anderem Maßnahme restriktiver reagiert als andere Städte.

Die erweitere Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist dabei das Ergebnis einer Telefonkonferenz der Stadt Hof mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Gesundheitsamt Hof, die am vergangenen Freitag stattfand. „Die Regierung von Oberfranken hat der Stadt Hof bestätigt, dass sie schon lange den rechtlichen Rahmen bei den Einschränkungen sehr weit ausschöpft“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Mit weitergehenden Kontaktbeschränkungen würden stark in die Grundrechte eingegriffen. Hier wäre die Verhältnismäßigkeit von Einschränkung und Wirkung nicht mehr gegeben.“

„Kein Raum für Öffnungsexperimente“

Hinsichtlich der Öffnungszenarien, die in unterschiedlichen Städten diskutiert werden oder Öffnungsregeln, wie sie zum Beispiel in Tübingen umgesetzt werden, wies die Regierung von Oberfranken in der Telefonkonferenz darauf hin, dass diese für die Stadt Hof „keinen Raum für ausgedehnte Öffnungsexperimente“ sieht. „Die Annahme, dass Kommunalpolitik über Lockerungen und Öffnungsschritte eigenständig entscheiden kann, ist falsch. Kein OB kann das Modell Tübingen ohne Weiteres kopieren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, erläutert Eva Döhla und begründet dies: „In den bayerischen kreisfreien Städten und auch in den Landkreisen sind grundsätzlich die Vorgaben der derzeit geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.“ Diese Verordnung macht Öffnungsmöglichkeiten strikt vom Inzidenzwert der kreisfreien Stadt oder des Landkreises abhängig.

Übersicht über die Spielplätze auf städtischen Grünflächen, hier gilt ab 2. April 2021 die Maskenpflicht:

Wittelsbacher Park mit Kinderspielplatz

Schellenberganlage mit Kinderspielplatz

Saaleauen mit Kinderspielplatz zwischen Friedrich-Ebert Brücke und Brücke Mittlerer Anger

Waldanlage (mit Kinderspielplatz) am Otterberg

Waldanlage (mit Kinderspielplatz) Zobelsreuth

Deiningeranlage auf dem Rosenbühl mit Kinderspiel- und Bolzplatz

Anlage mit Kinderspielplatz zwischen Unteren Steinernen Brücke und Lessingbrücke

Anlagen des Spitalgrabens einschl. der Uferbepflanzung bis zur Brücke am Saaleknie und bis zur Brücke am Mittleren Anger mit Kinderspielplatz

Anlage am Longoliusplatz mit Kinderspielplatz

Anlage am Gärtla mit Kinderspielplatz

Anpflanzungen am Kinderspielplatz an der Wirthstraße

Kinderspielplatz am Ziegelacker (Ecke Dr.-Scheiding-/Max-Rinck-Straße)

Kinderspielplatz zwischen Adalbert-Stifter- und Wilhelm-Raabe-Straße

Kinderspielplatz an der Breslaustraße

Kinderspielplatz am Joditzer Weg

Kinderspielplatz an der August-Mohl-Straße

Kinderspielplatz an der Auguststraße

Anlage mit Kinderspielplatz an der Nibelungenstraße

Bolzplatz am Peuntweg mit Kinderspielplatz

Kinderspielplatz an der Ringstraße

Kinderspielplatz Wörthstraße

Kinderspielplatz in Jägersruh

Kinderspielplatz an der Oberkotzauer Straße

Kinderspielplatz an der Robert-Koch-Straße

Anlage am Kornhausweg mit Kinderspiel- und Bolzplatz

Kinderspiel- und Bolzplatz an der Rauschenbachstraße („Salzmannswiese“)

Kinderspielplatz an der Schule in Leimitz

Kinderspielplatz an der Ecke Neue Gasse/Bürgerstraße

Kinderspielplatz am Krötenhofer Weg/Emil-von-Behring-Straße

Anlagen am Untreusee mit Kinderspielplatz

Anlage zwischen Johannweg und Matthäusweg mit Kinderspielplatz

Kinderspielplatz an der Alten Helmbrechtser Straße

Anlage im Hofecker Grund mit Kinderspiel- und Bolzplatz

Grünanlage „Am Langen Holz“ mit Kinderspielplatz und Bolzplatz

Anlage am Jungholzweg

Kinderspielplatz am Theresienstein

Kinderspielplatz Luitpoldhain

Erste Hofer Wärschtlafra

Die Hofer Wärschtlamänner feiern in diesem Jahr ihr 150.Jubiläum. Seit 1871 sind die Männer hinter den Messingkesseln in Hof unterwegs und verkaufen ihre Wärscht. Seit jeher war der Wärschtlamo auch tatsächlich ein Mann, momentan bereichern sechs Wärschtlamänner die Hofer Kulinarik mit Wärscht, Breedla und Senf. Doch nach 150 Jahren kommt die Gleichberechtigung: die erste Hofer Wärschtlafra! Am Donnerstag, dem 1.April, bietet sie mit weiblichem Charme ihre Köstlichkeiten an. Sie präsentiert sich (besonders geeignet für Fotos) mit ihren männlichen Kollegen in der Ascher Straße 16, am Kornhausacker 7, in der Yorckstraße 30, in der Oberkotzauer Straße 15 sowie in der Altstadt. Natürlich nur in Hof.

Der Dicke Hund im April

Die Stadt Hof und ihre Bürger, einschließlich Oberbürgermeisterin, haben es derzeit nicht leicht. Da gibt es eine Vielzahl von Problemen, die schon vor der Corona-Krise da waren, und andere, die jetzt erst aufgetreten sind. In einer ganz anderen Dimension. Plötzlich ist Hof bei den Corona-Inzidenzzahlen nicht nur in Bayern, sondern in Deutschland „ganz oben“, mit verheerenden Folgen. Fachhandel, Gastronomie, Kultur- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Ebenso Schulen- und Kinderhorte. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind verheerend. Dabei hatte der „Stadtmarketingpapst“ Christian Klotz bereits ein halbes Jahr vor dem Corona-Ausbruch etliche gravierende Schwächen der Stadt festgestellt. Getan hat sich seitdem nichts. Außer, dass Berater, Manager und Dienstleister engagiert werden.
Die einfachen Aussagen von Klotz, es könne nicht sein, dass in der Pfarr als eine der Hauptdurchfahrtsstraßen von Hof, die Schaufenster seit Jahren mit vergammelten Plakaten zugeklebt sind werden beharrlich ignoriert.

Die Innenstadt hat es überall schwer, nicht nur in Hof, zu überleben. In Hof fehlen aber mit dem Ende des E-Centers (Zentralkauf) am Strauß und der Schließung des Kaufhofs Magneten, die die Käufer in die Innenstadt holen. Nahversorgungszentren am Stadtrand mit entsprechendem Parkplatzangebot tun ihr übriges, um die Innenstadt zu entvölkern. Deshalb hilft es hier nicht, nach dem Motto zu verfahren: „Und wenn ich mal nicht weiter weiß, dann gründ‘ ich einen Arbeitskreis.“ Denn die besten Erkenntnisse der Theoretiker nützen nichts, wenn sie nicht von Praktikern umgesetzt werden. Das gilt für Corona-Impfungen ebenso wie für das Stadtmarketing und den Bürgerservice. Die Devise lautet: Handeln – und zwar jetzt! Alles andere ist für uns der Dicke Hund des Monats.

Veranstaltungen Hof werden abgesagt

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen die Veranstaltungen des Stadtmarketing Hof e.V., die bis einschliesslich August vorgesehen waren, abgesagt werden. Betroffen sind die Straßenflohmärkte in der Karolinenstraße, die Reihe der InnenHofKonzerte, die Hofer Autoschau inklusive des Stadt- und Bürgerfestes sowie das Saaleauenfest. „Die Entwicklung des Pandemiegeschehens ist nicht absehbar. Daher gibt es für Veranstalter und Partner angesichts neuer Virusmutationen keine Planungssicherheit“, sagt Silvia Gulden, Geschäftsführerin des Stadtmarketing Hof e.V. „Wir bedauern die Absagen sehr. Sie sind unvermeidlich. Für uns stehen die Gesundheit und das Wohl der Allgemeinheit an erster Stelle.“

Verlängerung der Allgemeinverfügung

Die Stadt Hof hat ihre Allgemeinverfügung vom 9. März 2021 verlängert. Sie umfasst Regelungen bei deutlich erhöhter Sieben-Tage-Inzidenz sowie Beschränkungen für Grenzgänger, Grenzpendler und für Betriebe. Die Allgemeinverfügung tritt am 27. März 2021 in Kraft, sie gilt bis 18. April 2021.

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Hof finden Sie hier: https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/corona-pandemie-02.php

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