Parkgebühren in Hof per App bezahlen

Kein Kleingeld? Kein Problem! Ab dem 3. Mai 2021 führt die Stadt Hof bargeldloses Parken ein. Bezahlen per Smartphone-App ist dann auf allen öffentlichen Parkplätzen in Hof möglich. Los geht’s, sobald die App auf dem Smartphone einmalig eingerichtet ist.

Wer kennt das nicht? Für einen Termin ist man spät dran, muss aber noch schnell einen Parkschein lösen. Was, wenn man dann nicht das passende Kleingeld parat hat? Ab dem 3. Mai bietet die Stadt Hof den Autofahrerinnen und Autofahrern eine Alternative an: Das „Handy-Parken“. „So wird das Parken für alle Besucherinnen und Besucher der Hofer Innenstadt einfacher und komfortabler“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla.

Die Parkgebühren können ab 3. Mai mit der Smartphone-App „EasyPark“ bezahlt werden. Nach dem Download und einer einmaligen Einrichtung bezahlt man die Parkgebühren schnell und unkompliziert mit dem eigenen Smartphone. Dauert der Termin dann länger oder ist kürzer als gedacht, ist auch das kein Problem. Die App rechnet minutengenau ab, das Verlängern der Parkzeit oder frühzeitiges Beenden sind immer möglich. Trotzdem gelten natürlich die örtlichen Höchstparkdauern.

Kostenlose App

Die App „EasyPark“, die kostenlos für iOS- und Android-Geräte erhältlich ist, wird nach der Installation einmalig eingerichtet. Der Fahrer gibt das eigene Auto-Kennzeichen und die bevorzugte Zahlungsmethode an. Die App ist dann sofort startklar: Beim Parken wird der Standort auf Wunsch automatisch ermittelt, die Wunschparkdauer wird ausgewählt, fertig. 15 Minuten vor Ende der bezahlten Parkzeit warnt die App den Benutzer. So gehören Überziehungsgebühren der Vergangenheit an.

Eine App für Hof und die Welt

Die App „EasyPark“ funktioniert nicht nur in Hof. In 275 deutschen Städten kann man mit dem Programm bargeldlos Parken, beispielsweise in Bayreuth, Bad-Elster oder Zwickau. Auch im Ausland ist man damit gut gerüstet, in mehr als 2.000 Städten in 20 europäischen Ländern, wie Österreich oder Italien, lässt sich ein Parkplatz damit bezahlen.

Corona-Pandemie Hof

Die Stadt und der Landkreis Hof haben ihre Allgemeinverfügungen verändert bzw. bis zum 16. Mai 2021 verlängert.

„Zum ersten Mal seit langem können wir Maßnahmen auslaufen lassen. Das heißt, das Leben wird in manchen Bereichen leichter werden. Wir wollen allen danken, die die Einschränkungen in den vergangenen Wochen mitgetragen haben“, sagte Oberbürgermeisterin Eva Döhla und begründete das gemeinsame Vorgehen von Stadt und Landkreis Hof: „Die Entwicklung der Inzidenzwerte stabilisiert sich, geschafft haben wir es noch nicht. Die Gefahren sind noch nicht gebannt.“ Sollte es geboten sein, erneut zu regulieren, werden Stadt und Landkreis Hof entsprechend tätig werden. „Den Ausnahmezustand im Ausnahmezustand haben wir aber hinter uns gelassen“, sagte Döhla.

Landrat Dr. Oliver Bär unterstrich: „Wir schreiten bei der Immunisierung voran und sehen ein Licht am Ende des Tunnels. Mit der Immunisierung werden wir Erfolge erzielen, die sich in den Corona-Fallzahlen niederschlagen werden und darin, schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern.“ Bei den Erstimpfungen beträgt die Impfquote derzeit 38,9 Prozent, bei den Zweitimpfungen sind es 8,5 Prozent.

Bei den Allgemeinverfügungen ergeben sich folgende Neuerungen:

1.     Kindertageseinrichtungen

Die bestehende Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Notbetreuung wird nicht verlängert.

Das bedeutet: Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof bleiben Inzidenz-bedingt weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird zur Verfügung gestellt und kann wie in den vergangenen Wochen vor Beginn der Einschränkung wahrgenommen werden.

Die Notbetreuung kann von Kindern in Anspruch genommen werden, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Gleiches gilt für Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist oder deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben sowie für Kinder mit Behinderung.

2.     Schulen

Die Schulen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiterhin im Distanzunterricht.

Ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Die Schulleiter der weiterführenden Schulen entscheiden eigenständig, ob Präsenz, Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet. Die Jahrgangsstufen 4 der Grundschulen bleiben dagegen im Distanzunterricht. Im Laufe der nächsten Woche wird das weitere Vorgehen entschieden.

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen des Landkreises Hof, die insbesondere Regelungen für Handel und Dienstleistungen, Versammlungen sowie Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Kliniken festlegen, behalten ebenfalls bis einschließlich 16. Mai 2021 ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus wurden für die Stadt Hof folgende Änderungen festgelegt:

Folgende Regelung tritt am 01.05.2021 in Kraft und gilt bis 30.05.2021.

Auf den Kinderspielplätzen in den städtischen Grünanlagen entfällt die Maskenpflicht – mit einer Ausnahme: Auf dem Spielplatz am Untreusee muss auch weiterhin eine Maske getragen werden, da sich der Spielplatz in der Intensivzone befindet.

In der Innenstadt müssen generell auch weiterhin Masken getragen werden.

Folgende Anordnungen treten am 02.05.2021 in Kraft und gelten bis einschließlich 16.05.2021

1.     Die Besuchs- und Schutzregelungen für Heime und weitere Einrichtungen bleiben wie bisher und verändern sich nicht.

2.     Die Regelungen für Gastronomie sowie Handel und Dienstleistungen bleiben ebenfalls.

3.     Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gottesdienste wieder in Präsenzform möglich. Bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften jeglicher Glaubensausrichtung, die auf Hofer Stadtgebiet stattfinden, ist ein Abstand von zwei Metern zwischen allen anwesenden Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, einzuhalten.          

Im näheren räumlichen Umfeld der Gotteshäuser und Versammlungsräume, also direkt vor den Eingängen, sollen vor und nach den Gottesdiensten oder religiösen Versammlungen FFP2-Masken getragen werden. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand oder derselben Familie angehören, soll ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.        
 Kontaktverfolgungen für die Gesundheitsämter sollen gewährleistet werden. Dazu werden kontaktlose elektronische Verfahren empfohlen.

4.     Die Ausgangssperre in Hof wird an die bayernweit geltenden Regeln angepasst und gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr

5.     Sportstätten incl. Bolzplätze sind wieder offen; Kontakt- oder Mannschaftssport dürfen nicht stattfinden.

6.     An Versammlungen dürfen maximal 60 Personen teilnehmen.

Verkehrsbehinderung in der Hofer Innenstadt

Für Samstag, 1. Mai 2021 ist zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr eine Kundgebung in Form eines Auto-Korsos angemeldet. Während dessen kann es zu Verkehrsbehinderungen und Verzögerung von Bussen kommen.

Als Auto-Korso findet in Hof am Freitag, 1. Mai 2021 eine Kundgebung statt. Wie schon am 5. März beginnt die Route der Teilnehmer in der Uferstraße und führt über die Lessingstraße, Sigmundsgraben, Ludwigstraße, Poststraße, Marienstraße, Friedrichstraße, Pfarr, Fabrikzeile und Sigmundsgraben zurück zum Ausgangspunkt. Die Polizei wird die Autos begleiten und die Kreuzungen der Route absperren, um dort alle Teilnehmer des Korsos am Stück durchzulassen. Teilnehmen dürfen maximal 100 Fahrzeuge.

Aufgrund der Kundgebung ist auf allen Linien der HofBus GmbH am Samstag zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr mit Behinderungen zu rechnen. Ebenso kann es vereinzelt zu Fahrtausfällen kommen. Speziell in der Ludwigstraße und an der Strauß-Kreuzung kann es vorkommen, dass Busse warten müssen, bis der Auto-Korso passiert hat.

Stadt Hof verlängert Allgemeinverfügung

Die Stadt Hof verlängert die aktuell gültige Allgemeinverfügung, die unter anderem die nächtliche Ausgangssperre, den Distanzunterricht und die Untersagung von Gottesdiensten regelt, bis zum 1. Mai 2021. An den momentan bestehenden Regelungen ändert sich nichts.

Die seit dem 10. April gültige Allgemeinverfügung, die unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre ab 20.30 Uhr vorsieht und durch die Gottesdienste aller Religionsgemeinschaften in Präsenzform untersagt wurden, wird verlängert. Auch der Distanzunterricht ist Teil der Allgemeinverfügung.

Die Verlängerung der örtlichen Regelungen gilt bis einschließlich 1. Mai 2021. „Die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Hof ist inzwischen auf einen Wert von unter 300 gesunken und scheint sich etwas zu stabilisieren. Bleibt dies der Fall, bereiten wir in der nächsten Woche eine Anpassung an die neuen Vorgaben des Bundes vor und streben auch einheitliche Regelungen mit dem Landkreis Hof an“, erklärt Oberbürgermeisterin Döhla die verlängerten Maßnahmen.

Schlappentag-Genussbox bringt Festfeeling

So geht Genuss: Die exklusive Schlappentag-Genussbox ist ein echtes Füllhorn mit regionaltypischen Hofer Spezialitäten. (Foto: Webshop Falter)

Heuer kann der 589. Schlappentag am 31. Mai 2021 nicht als traditionelles Fest stattfinden. Doch es wird ihn in digitaler Form geben. Für das „richtige“ Festfeeling zuhause sorgt deshalb die exklusive Schlappentag-Genussbox mit vielen kulinarischen Spezialitäten aus heimischer Herstellung.

„In diesem Jahr ist von uns allen Flexibilität gefragt“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Weil der Schlappentag diesmal virtuell stattfindet, haben sich die Privilegierte Scheiben-Schützen-Gesellschaft, die Stadt Hof, das Stadtmarketing, mehrere Handwerksbetriebe, die Brauerei Scherdel und Maximilian Falter vom Falter-Webshop gemeinsam ein besonderes Schmankerl ausgedacht. „Die exklusive Schlappentag-Genussbox ist ein echtes Füllhorn mit regionaltypischen Hofer Spezialitäten“, erläutert Döhla.

In dem Zuhause-Paket steckt viel Kulinarik: Vier Flaschen Schlappenbier und ein original Schlappenbier-Krug (0,5 l) von der Brauerei Scherdel, Hofer Rindfleischwurst von der Metzgerei Max, Hofer Presssack von der Metzgerei Schiller, mit Schlappenbier hergestellte „Schlappenbier-Beißer“ von der Metzgerei Herpich, ein Glas Original Hofer Siebenstern-Senf von der Firma Jackstädt, ein extra für den Schlappentag mit Biertreber und Schlappenbier gebackenes Brot (ca. 800 g) aus dem Hause Falter und dazu ein schöner und dekorativer Schlappentag-Magnet mit Holzscheibe von der Stadt Hof.

Die Schlappentag-Genussbox ist also ein idealer Begleiter für alle Schlappentagliebhaberinnen und -liebhaber, die in der Ferne leben. Aber auch alle Hoferinnen und Hofer können sich mit der Genussbox ein Stück Schlappentag nach Hause holen und online beim Schlappentag 2021 mit dem Herzen dabei sein. Was genau der „Schlappentag digital“ zu bieten hat, erfahren alle Interessierten kurz vor dem Festtag auf www.hof.de, der Internetseite der Stadt Hof. Schon jetzt steht fest: Es wird viele Geschichten und Gschichtla rund um den Schlappentag geben. Über weitere Details werden wir rechtzeitig informieren.

Wer online beim Schlappentag 2021 dabei sein möchte, kann die Genussbox bequem vorbestellen, so dass sie pünktlich zum Schlappentag an die Haustür geliefert wird.

Das Genusspaket kann bis zum 25. Mai 2021 online über www.falter-shop.de/SchlappenBox (zum Preis von 34,00 Euro zuzüglich 7,90 Euro für Paketversand) bestellt werden. Die vorbestellten Schlappentag-Genussboxen kann man am 31. Mai 2021 zwischen 8 Uhr und 16 Uhr übrigens auch an der Verkaufsstelle am Schießhäusla abholen. Hier werden auch kleine Souvenirs und Schlappenbier angeboten.

Kostenlose Crashkurse für Hofer Schüler

Große Lernrückstände zum Schuljahresende

Nachhilfe-Institut Studienkreis in Hof hilft Schülerinnen und Schülern mit kostenlosen Crashkursen

Einen großen Teil des laufenden Schuljahres haben Schülerinnen und Schüler mit Homeschooling verbracht. Besonders diejenigen, bei denen das Lernen auf Distanz nicht gut funktioniert hat, haben jetzt mit erheblichen Lernrückständen zu kämpfen. Für die Schulen wird es eine gewaltige Herausforderung sein, diese Lücken in absehbarer Zeit zu schließen. Das Nachhilfe-Institut Studienkreis in Hof hilft deshalb betroffenen Kindern und Jugendlichen jetzt mit kostenlosen Online-Crashkursen, den verpassten Stoff aufzuholen.

In den 90-minütigen Kursen für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch üben und wiederholen Nachhilfelehrkräfte mit den Kindern und Jugendlichen die wichtigsten Themen des vergangenen Schuljahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Chat Fragen stellen und bekommen zur anschließenden Vertiefung weitere Übungen an die Hand. Die kostenlosen Crashkurse gibt es für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 13. Anmeldungen sind unter studienkreis.de/lp/crashkurse-online möglich. Es können mehrere Kurse belegt werden.

Nachhilfe im Wandel

Die Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf den Unterricht an öffentlichen Schulen. Auch Nachhilfe hat sich infolge von Homeschooling und versäumten Unterrichtsinhalten in dieser Zeit gewandelt. „Ging es vor der Pandemie vor allem darum, bekannten Schulstoff zu üben und zu vertiefen, so erlernen die Kinder und Jugendlichen in der Nachhilfe jetzt immer mehr neue Inhalte, die sie im Präsenzunterricht an ihrer Schule nie vermittelt bekommen haben“, sagt Thomas Momotow vom Studienkreis. Die Nachhilfe findet je nach Wunsch der Familien und nach den Erfordernissen der aktuellen Corona-Lage im Nachhilfe-Institut oder online statt. Ein flexibler Wechsel ist möglich.

Während der Coronazeit hat sich der Studienkreis vor allem digital breiter aufgestellt. Neben Online-Unterricht, einer Hausaufgaben-Soforthilfe im Live-Chat und der Entwicklung zahlreicher Onlinekurs-Formate war die Zusammenarbeit mit der bekannten Lernplattform Sofatutor ein Ereignis, das in der Nachhilfebranche für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Thomas Momotow: „Durch die Kooperation mit Sofatutor haben unsere Schülerinnen und Schüler sowie unsere Nachhilfelehrkräfte nun zusätzlichen Zugriff auf viele tausend motivierende Lernvideos, Arbeitsblätter und Übungen, die unseren Unterricht sinnvoll ergänzen.“

Theater Hof weiterhin geschlossen

Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns in Bayern und der bundesweiten Notbremse bleibt das Theater Hof weiterhin bis mindestens 9. Mai 2021 geschlossen. Auch die Theaterkasse ist nicht besetzt. „Um unserem Publikum die Zeit des Zuhausebleibens etwas interessanter zu gestalten, setzen wir weiterhin auf den Ausbau unserer digitalen Angebote. Neben Trailern und Backstage-Videos laden wir alle Interessierten einmal im Monat online ins Theater ein – kostenlos und unkompliziert für jeden zugänglich“, erklärt Intendant Reinhardt Friese.

Das nächste „Drama on Demand“ steht bereits am letzten April-Wochenende auf dem digitalen Spielplan: Von Freitag, 23.04., 19.30 Uhr bis Sonntag, 25.04., 19.30 Uhr ist über den Link auf der Startseite des Theaters Hof die Studioproduktion „Der Rest“ aus der Feder des beliebten Hofer Autors Roland Spranger zu erleben.

Darüber hinaus hält das Theater Hof zahlreiche Produktionen bereit, die gezeigt werden können, sobald das Spielverbot ein Ende hat. Das sind neben der Lesung der „Känguru-Chroniken“ etwa der Ballettabend „Chaplin!“ und Bertolt Brechts „Mutter Courage“. Die Oper „Der Prozess“ von Philipp Glass soll ab Mitte Juni 2021 live und anschließend im Online-Stream zu sehen sein. Auch im Studio und Foyer steht eine ganze Reihe von Produktionen bereit, z.B. „status quo“, das Musical „Hexen“ oder „Willkommen“. Entfallen muss aufgrund der immer kürzer werdenden Zeit bis zum Ende der Saison neben den bereits abgesagten Produktionen leider auch das Musical „Chicago“.

Dafür laufen derzeit die Proben zu einem innovativen, besonders interessanten Projekt: Da „Der Sturm“ von William Shakespeare aufgrund des Spielverbots nicht live auf der Bühne gezeigt werden kann, hatte Intendant und Regisseur der Produktion Reinhardt Friese die Idee, Shakespeares letztes Stück direkt als Theaterfilm zu produzieren. Dieser Film steht ab 25. Juni 2021 dem Publikum nicht nur für 48 Stunden, sondern ein ganzes Jahr lang kostenlos online zur Verfügung. „Trotzdem hoffen wir natürlich, dass wir sobald wie möglich wieder live vor den Vorhang treten und unser Publikum begrüßen dürfen – aber zunächst tun wir alles, um zur Eindämmung der Pandemie beizutragen“, so Reinhardt Friese.

Anmeldung für Ferienfreizeiten 2021

Die Kommunale Jugendarbeit der Stadt Hof bietet in Zusammenarbeit mit zahlreichen Vereinen, Verbänden und Institutionen auch 2021 wieder vielfältige Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an. Die Anmeldung für die städtischen Angebote ist ab dem 19. April 2021 möglich.

Auch 2021 bietet die Kommunale Jugendarbeit der Stadt Hof wieder vielfältige Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an. Vorbehaltlich der jeweils gültigen Infektionsschutzregeln und der Pandemielage gibt es drei Freizeitangebote: 

Ferientagesbetreuung in den Pfingstferien – Kommunale Jugendarbeit

vom 25. bis 28. Mai 2021 (6 bis 10 Jahre) im Jugendverbändehaus „Bahnhof Neuhof“ (40 Euro)

Campingfreizeit des Stadtjugendrings Hof

vom 2. bis 6. August 2021 (9 bis 13 Jahre) am Brombachsee (125 Euro)

Stadtranderholung der Stadt Hof – Kommunale Jugendarbeit

Findet an drei Terminen jeweils im Kinder- und Jugendzentrum „Q“ statt: vom 2. bis 6. August 2021, vom 9. bis 13. August 2021 und vom 16. bis 20. August 2021

(6 bis 10 Jahre) Hof (70 Euro pro Woche)

Aus Hygieneschutzgründen und um direkte Kontakte zu vermeiden, werden die Anmeldungen für die drei Angebote ab Montag, den 19. April 2021 ab 8.30 Uhr ausschließlich digital angenommen – durch Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars (als PDF-Dokument oder Bildanhang) per E-Mail an kjb@stadt-hof.de. Die Anmeldeformulare für die Ferienfreizeiten der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt Hof und Informationen zur Anmeldung stehen im Internet unter www.kjb.stadt-hof.de unter der Rubrik Ferien/Ferienfreizeiten zur Verfügung (Direktlink: https://kjb.stadt-hof.de/deu/m2/ferienfreizeiten.html).

Anmeldungen, die vor dem 19. April 2021, 8.30 Uhr per E-Mail bei der Stadt Hof eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Belegung der Teilnehmerplätze erfolgt nach Eingang (Datum und Uhrzeit) der Anmeldeformulare.

Digitale Broschüre

Zusammen mit den beteiligten Vereinen, Verbänden und Institutionen wurde eine Broschüre zusammengestellt, die einen Überblick über insgesamt neun Ferienfreizeiten beziehungsweise Ferienbetreuungen für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen gibt. Die Broschüre ist online unter https://kjb.stadt-hof.de/media/files/Ferien_Freizeiten/fefa2021.pdf verfügbar und liegen vor dem Kinder- und Jugendzentrum Q aus.

Angeboten werden unter anderem auch das Zeltlager der Katholischen Jugend Bernhard Lichtenberg Hof, das Summercamp der Kardia Church e. V., die Kindererholungen der Caritas Stadt und Landkreis Hof e.V. sowie die Ferienbetreuung der Diakonie Hochfranken. Die Broschüre enthält auch Details zur Anmeldung für die jeweiligen Freizeitveranstaltungen.

Hofer Volksfest 2021

Das Hofer Volksfest findet im Jahr 2021 nicht statt. Dennoch sollen die Hoferinnen und Hofer – wenn es die Pandemie erlaubt –  nicht auf jegliches Vergnügen verzichten müssen.  Zu diesem Ergebnis sind die Stadt Hof als Veranstalter und die Vertreter der beteiligen Festwirte und Schausteller übereinstimmend gekommen. Auch der Marktbeirat, der sich am 7. April 2021 zu einer Sitzung getroffen hatte, war einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Hofer Volksfest nicht in der traditionellen Form stattfinden kann. Er beauftragte die Stadtverwaltung, stimmige Ersatzkonzepte zu planen und auf Umsetzbarkeit unter den jeweils geltenden Coronaregeln zu prüfen. Die Hoferinnen und Hofer werden möglicherweise dennoch auf ihre Kosten kommen. Derzeit arbeitet die Marktverwaltung an alternativen Konzepten.

„Natürlich ist es traurig, dass wir schon zum zweiten Mal auf das Volksfest in altbewährter Form verzichten müssen“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Doch ich freue mich über die einvernehmliche Lösung, die wir als Stadt Hof gemeinsam mit den Festwirten und Schaustellern gefunden haben. Wir werden den Hoferinnen und Hofern auf jeden Fall etwas zu bieten haben.“

Björn Pausch, Sprecher der Festwirte, sagt: „Uns Festwirten ist es ein Anliegen, dass die Stadt Hof als Veranstalter des Hofer Volksfestes mit Schaustellern und uns an einem Tisch sitzt. Das hat in der Vergangenheit gut funktioniert und gerade in den Ausnahmejahren ist es wichtig, gemeinsam nach Alternativen zu suchen.“ Die gute Zusammenarbeit hebt auch Lorenz Kalb hervor, der 1. Vorsitzende des Süddeutschen Schaustellerverbandes: „Wir waren in die Vorbesprechung mit der Oberbürgermeisterin und Vertretern der Stadt sowie mit den Volksfestwirten eingebunden und tragen die Entscheidung aus Überzeugung mit.“

Marktmeister Uwe Voigt weiß: „Das neue Konzept befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, aber es zeichnet sich schon jetzt eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ab.“ Fest steht, dass ein Festzelt- und Biergartenbetrieb unter den gegebenen Bedingungen nicht durchführbar ist. Wenn möglich soll ein temporärer Vergnügungspark am Volksfestplatz entstehen – mit einem Hygienekonzept, das sich am Konzept des Nürnberger „Nürnbärland“ orientiert. „Primär sollen dazu die Schausteller zugelassen werden, die zum Hofer Volksfest 2021 zugelassen worden wären“, erläutert Uwe Voigt. Denkbar sei aber auch eine Neuauflage des „Hofer Sommervergnügens“, das im vergangenen Jahr begeisterte.

Welches Konzept dann letztendlich umgesetzt werden kann, ist unter anderem von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die im Sommer gelten, abhängig.

„Zeitraum und Dauer orientieren sich grob am Volksfesttermin, die Dauer hängt unter anderem davon ab, ob und welche anderen Veranstaltungen bzw. Konzepte um diesen Termin herum stattfinden“, sagt Uwe Voigt. Er ist sich sicher: „Mit dem jetzt entstehenden Konzept hoffen wir, dass wir unseren Hoferinnen und Hofern und allen Gästen die Möglichkeit bieten können, ein paar unbeschwerte Stunden zu verbringen“.

Lorenz Kalb sagt: „Wir danken dem Marktbeirat dafür, dass auf diesem Wege den Schaustellerbetrieben, die in der Pandemie als mittelständische Familienbetriebe derzeit um ihr Überleben kämpfen, Möglichkeiten eröffnet werden sollen, wie Schaustellerbetriebe schnellstmöglich wieder tätig werden und der Bevölkerung endlich wieder Freude bringen können.“